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   LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06   

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LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06 (https://dejure.org/2007,28217)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.08.2007 - 14 O 393/06 (https://dejure.org/2007,28217)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. August 2007 - 14 O 393/06 (https://dejure.org/2007,28217)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Nach § 123 Abs. 1 BGB ist das Verhalten des Verhandlungsführers dem Erklärungsempfänger zuzurechnen, wenn er dessen Angestellter, Mitarbeiter oder Beauftragter ist oder wenn er wegen seiner engen Beziehungen zu diesem als Vertrauensperson erscheint (BGH WM 1990, 479; WM 1992, 1016).

    Für eine fahrlässige Unkenntnis genügte jedoch auch nach der bisherigen Rechtsprechung, dass die Umstände des einzelnen Falls den Erklärungsempfänger veranlassen mussten, sich danach zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung - und damit die vorliegende Darlehensabschlusserklärung - beruht (vgl. BGH WM 1992, 1016 f).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Aufgrund der wirtschaftlichen Einheit zwischen Fondsbeteiligung und Darlehensvertrag ist die vom Kläger erhaltene Gegenleistung nicht in der Darlehensvaluta, sondern in der mit dem Darlehen finanzierten Gesellschaftsbeteiligung zu sehen (BGH NJW 2006, 1788 = BB 2006, 1130 m. w. N.).

    Dass es sich vorliegend um eine wirtschaftliche Einheit i. S. v. § 9 Abs. 1 S. 2 VerbrKG handelte, wird unwiderleglich vermutet, da vorliegend der Kreditvertrag unstreitig nicht auf eigene Initiative des Klägers bzw. dessen Ehefrau zustande kam, sondern deshalb, weil der Vermittler dem Kläger bzw. dessen Ehefrau vorliegend zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des finanzierenden Kreditinstituts vorgelegt hat (BGH NJW 2006, 1788 m. w. N.).

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Es handelt sich bei dem Ausgangskredit nämlich um einen Kredit, bei dem der Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt bekommt, jedoch die Zinsvereinbarung nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen zum Ende des Finanzierungsabschnittes nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (BGH NJW 2004, 2820 m. w. N.).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Denn die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft im Urteil vom 13. Dezember 2001 (Rechtssache C-481/99, Slg. I. 2001 9945 ff.- Heininger) vorgenommene Auslegung der Haustürgeschäftsrichtlinie 85/577/EWG gebietet es, die in § 5 Abs. 2 HWIG a. F. normierte Konkurrenzregelung zugunsten des Verbrauchers einschränkend auszulegen (vgl. BGHZ 150, 248, 258 f.; BGH NJW 2004, 2744).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Hierfür besteht jedenfalls dann Anlass, wenn die Bank dem seitens des Vertriebes eingeschalteten Vermittler die Anbahnung auch des Kreditvertrages überlässt und wenn aufgrund des Inhalts der Kreditunterlagen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger in einer Haustürsituation geworben wurde (vgl. BGH NJW 2004, 2731).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Nach § 123 Abs. 1 BGB ist das Verhalten des Verhandlungsführers dem Erklärungsempfänger zuzurechnen, wenn er dessen Angestellter, Mitarbeiter oder Beauftragter ist oder wenn er wegen seiner engen Beziehungen zu diesem als Vertrauensperson erscheint (BGH WM 1990, 479; WM 1992, 1016).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, war nämlich auch vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (a. a. O.) auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (vgl. BGH WM 2003, 61).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05

    Schutzzweck der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Vielmehr kommt es auf eine Kenntnis oder aber auf eine fahrlässige Unkenntnis der finanzierenden Bank nicht (mehr) an (BGH ZIP 2006, 2210 m. w. N.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    der an den Kläger bzw. dessen Ehefrau erfolgten Ausschüttungen in Höhe von unstreitig 14.863,18 EUR zurückzugewähren (vgl. BGH WM 2004, 1527), sowie die zur Sicherung und Rückzahlung des Darlehens an die Beklagte abgetretenen Ansprüche aus der Lebensversicherung zurück abzutreten.
  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 167/02

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.08.2007 - 14 O 393/06
    Denn die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft im Urteil vom 13. Dezember 2001 (Rechtssache C-481/99, Slg. I. 2001 9945 ff.- Heininger) vorgenommene Auslegung der Haustürgeschäftsrichtlinie 85/577/EWG gebietet es, die in § 5 Abs. 2 HWIG a. F. normierte Konkurrenzregelung zugunsten des Verbrauchers einschränkend auszulegen (vgl. BGHZ 150, 248, 258 f.; BGH NJW 2004, 2744).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

  • OLG Frankfurt, 24.01.2007 - 9 U 5/06

    Darlehensvertrag: Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zur Tilgung der

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