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LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 15 S 116/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 23.06.2005 - 2.6 C 1209/04
- LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 15 S 116/05
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 270/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 15 S 116/05
Zur Berechnung des Schadens bedarf es eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung entstandenen Vermögenslage (vgl. BGH NJW 1998, 2901, 2902 [BGH 27.05.1998 - VIII ZR 362/96] ). - BGH, 23.05.1973 - VIII ZR 57/72
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Pachtvertrages - Anspruch auf …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 15 S 116/05
Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht mussten die Beklagten den Klägern den richtigen und vollständigen Inhalt des Vertrages zur Kenntnis bringen (vgl. BGH NJW 1994, 31; BGH NJW 1973, 1365 [BGH 23.05.1973 - VIII ZR 57/72] ). - BGH, 14.11.1969 - V ZR 115/66
Voraussetzung für das Entstehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 15 S 116/05
Die Auseinandersetzung unter Miterben stellt auch dann keinen Vorkaufsfall dar, wenn einer der Gesamthänder zuvor den Anteil eines Mitereben käuflich erworben hat ( BGH WM 1970, 321). - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 15 S 116/05
Diese wird dann angenommen, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (vgl.u.a. BGHZ 151, 221 ).