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   LG Frankfurt/Oder, 31.05.2007 - 15 S 260/06   

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https://dejure.org/2007,28734
LG Frankfurt/Oder, 31.05.2007 - 15 S 260/06 (https://dejure.org/2007,28734)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 31.05.2007 - 15 S 260/06 (https://dejure.org/2007,28734)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 15 S 260/06 (https://dejure.org/2007,28734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung einer Steganlage; Duldungspflicht resultierend aus einem bestehenden dinglichen Nutzungsrecht; Verjährung eines Beseitigungsanspruchs

  • brandenburg.de PDF

    Beseitigung eines Stegs

  • brandenburg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 3 S 538/05

    Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für einen Bootssteg

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 31.05.2007 - 15 S 260/06
    Das gemeingebräuchliche Baden und Befahren mit kleinen Fahrzeugen umfasst nicht auch das Herstellen von Einrichtungen im Zusammenhang mit den gemeingebräuchlichen Nutzungen (vgl. in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, NuR 2006, 376).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 31.05.2007 - 15 S 260/06
    Zwar beginnt die Verjährung eines Anspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB bei einem Eigentümerwechsel nicht erneut (BGHZ 125, 56).
  • BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01

    Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 31.05.2007 - 15 S 260/06
    Eine Vereinbarung in Gestalt eines vertraglich eingeräumten Besitzrechts oder einer Gestattungsvereinbarung geht nicht gemäß § 566 BGB auf den Neueigentümer über (BGH NJW 01.2885; NJW 02, 3322; OLG Bbg. NZM 01, 444).
  • OLG Brandenburg, 15.09.2000 - 7 U 105/00

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in mit dem Veräußerer geschlossene

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 31.05.2007 - 15 S 260/06
    Eine Vereinbarung in Gestalt eines vertraglich eingeräumten Besitzrechts oder einer Gestattungsvereinbarung geht nicht gemäß § 566 BGB auf den Neueigentümer über (BGH NJW 01.2885; NJW 02, 3322; OLG Bbg. NZM 01, 444).
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