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   LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05   

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https://dejure.org/2005,22211
LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05 (https://dejure.org/2005,22211)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07.07.2005 - 3 S 12/05 (https://dejure.org/2005,22211)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 3 S 12/05 (https://dejure.org/2005,22211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel mit starrer Fristenregelung und Darlegungslast des Verwenders hinsichtlich einer Individualvereinbarung; Beachtlichkeit einer vereinbarten Kündigungsfrist im Altmietvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen nach Beendigung eines Mietverhältnisses; Wirksamkeit einer mietvertraglich vereinbarten starren Fristenregelung; Vermutung für eine vorformulierte Klausel bei einer maschinenschriftlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Sie enthält eine so genannte starre Fristenregelung, die nach der neueren Rechtsprechung des BGH unwirksam ist (BGH NJW 2004, 2586 [=WM 2004, 463]).

    Die Unwirksamkeit des Fristenplans zieht die Unwirksamkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen insgesamt nach sich, da die vereinbarten Fristen den Inhalt der Renovierungsverpflichtung bestimmen und deren Beschränkung auf die jeweils erforderlichen Zeiträume eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion der AGB darstellen würde (BGH NJW 2004, 2586 [=WM a.a.O.]; BGH NJW 2004, 3775 [=WM 2004, 660]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 [=WM 2004, 603]).

    In der für den vorliegenden Fall einschlägigen Entscheidung (BGH NJW 2004, 2586 [=WM 2004, 463]) hat der BGH ausdrücklich klargestellt (II 2 c), dass ein Widerspruch zu den vorgenannten drei Entscheidungen nach allem nicht gegeben ist und man sich deshalb zur Begründung der Wirksamkeit einer starren Fristenregelung nicht auf die früheren Entscheidungen berufen kann.

  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 335/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungspflicht des Mieters

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Anderes ergibt sich für die Wirksamkeit des § 12 des Mietvertrages entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 25.6.2003 VIII ZR 335/02 [=WM 2003, 561], vom 14.5.2003 VIII ZR 308/02 [=WM 2003, 436] und schließlich vom 3.6.1998 VIII ZR 317/97 [=WM 1998, 592].

    Es spricht dann eine Vermutung dafür, dass es sich um AGB handelt (BGH NJW 2003, 3192 [=WM 2003, 561 = GuT 2003, 234 KL]).

    Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, es sei denn, was hier nicht der Fall ist, es wird bei einer Gesamtbetrachtung erkennbar, dass die Renovierungspflicht nur bestehen soll, wenn die Fristen seit Durchführung der letzten Renovierung bei Vertragsende bereits abgelaufen sind (BGH Urteile vom 14.5.2003, Az. VIII ZR 308/02 und vom 25.6.2003, Az. VIII ZR 335/02 [=WM a.a.O.]).

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Anderes ergibt sich für die Wirksamkeit des § 12 des Mietvertrages entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 25.6.2003 VIII ZR 335/02 [=WM 2003, 561], vom 14.5.2003 VIII ZR 308/02 [=WM 2003, 436] und schließlich vom 3.6.1998 VIII ZR 317/97 [=WM 1998, 592].

    Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, es sei denn, was hier nicht der Fall ist, es wird bei einer Gesamtbetrachtung erkennbar, dass die Renovierungspflicht nur bestehen soll, wenn die Fristen seit Durchführung der letzten Renovierung bei Vertragsende bereits abgelaufen sind (BGH Urteile vom 14.5.2003, Az. VIII ZR 308/02 und vom 25.6.2003, Az. VIII ZR 335/02 [=WM a.a.O.]).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Diese Vermutung bezieht sich auf alle vorformulierten Klauseln (BGH NJW 2000, 1110), auch auf solche, die mit Wiederholungsabsicht nachträglich in den Formulartext eingefügt wurden (BGHZ 115, 391).
  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Diese Vermutung bezieht sich auf alle vorformulierten Klauseln (BGH NJW 2000, 1110), auch auf solche, die mit Wiederholungsabsicht nachträglich in den Formulartext eingefügt wurden (BGHZ 115, 391).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Die Unwirksamkeit des Fristenplans zieht die Unwirksamkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen insgesamt nach sich, da die vereinbarten Fristen den Inhalt der Renovierungsverpflichtung bestimmen und deren Beschränkung auf die jeweils erforderlichen Zeiträume eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion der AGB darstellen würde (BGH NJW 2004, 2586 [=WM a.a.O.]; BGH NJW 2004, 3775 [=WM 2004, 660]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 [=WM 2004, 603]).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Sind hingegen in den vorformulierten Text nachträglich Änderungen eingefügt worden, so ist dies ein Indiz dafür, dass insoweit eine Individualvereinbarung vorliegt (BGH NJW 1992, 2283 [=WM 1992, 316]).
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Anderes ergibt sich für die Wirksamkeit des § 12 des Mietvertrages entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 25.6.2003 VIII ZR 335/02 [=WM 2003, 561], vom 14.5.2003 VIII ZR 308/02 [=WM 2003, 436] und schließlich vom 3.6.1998 VIII ZR 317/97 [=WM 1998, 592].
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Die Unwirksamkeit des Fristenplans zieht die Unwirksamkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen insgesamt nach sich, da die vereinbarten Fristen den Inhalt der Renovierungsverpflichtung bestimmen und deren Beschränkung auf die jeweils erforderlichen Zeiträume eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion der AGB darstellen würde (BGH NJW 2004, 2586 [=WM a.a.O.]; BGH NJW 2004, 3775 [=WM 2004, 660]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 [=WM 2004, 603]).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

    Wirksamkeit einer langen Kündigungsfrist in Altfällen

    Auszug aus LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05
    Auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 6.4.2005 VIII ZR 155/04 [=WM 2005, 342]) ist die mietvertragliche Vereinbarung der Parteien in § 2 Nr. 4 wirksam.
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