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LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09 |
Volltextveröffentlichung
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Formbedürftigkeit eines Fertighausvertrags
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
- OLG Karlsruhe, 24.05.2011 - 13 U 121/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …
Auszug aus LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" (vgl. BGHZ 76, 43, 48f.; BGHZ 78, 346, 349).Dabei ist es ausreichend, dass nur ein Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt (BGHZ 78, 346, 349; vgl. zum Ganzen auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2003, 13 U 51/02, abgerufen am 17. Mai 2010 bei: www.ibr-online.de).
Es spricht auch nicht gegen den rechtlichen Zusammenhang, dass an dem Bauvertrag und dem geplanten Grundstückskaufvertrag unterschiedliche Parteien beteiligt sein sollten (vgl. BGHZ 78, 346, 349).
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" (vgl. BGHZ 76, 43, 48f.; BGHZ 78, 346, 349).Allein die Tatsache, dass ein Haus nicht ohne Grundstück errichtet werden kann, vermag den rechtlichen Zusammenhang der beiden Erwerbsverträge über Haus und Grundstück nicht zu begründen; entscheidend ist vielmehr der Verknüpfungswille der Parteien (vgl. BGHZ 76, 43, 49).
- BGH, 16.12.1993 - VII ZR 25/93
Beurkundungsbedürftigkeit eines Werkvertrages bei Errichtung eines Hauses auf …
Auszug aus LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
Dies ist ein wichtiges Indiz für die Annahme, dass Bauvertrag und Grundstücksvertrag miteinander "stehen und fallen" sollten (vgl. BGH NJW 1994, 721, 722).
- BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00
Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages
Auszug aus LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
Eine Ausdehnung der für den Vertrag über das Grundstück gebotenen Form der notariellen Beurkundung auf das formfreie Rechtsgeschäft des Bauvertrags ist geboten, wenn nach den Vorstellungen der Parteien des Grundstücksvertrags dieser geschlossen wird, um die Ausführung des Bauvertrags zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 2002, 2559, 2560). - OLG Karlsruhe, 15.01.2003 - 13 U 51/02
Wann ist ein Bauvertrag formbedürftig?
Auszug aus LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
Dabei ist es ausreichend, dass nur ein Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt (BGHZ 78, 346, 349; vgl. zum Ganzen auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2003, 13 U 51/02, abgerufen am 17. Mai 2010 bei: www.ibr-online.de). - BGH, 05.10.1993 - XI ZR 200/92
Wechselakzept bei entgeltlichem Geschäft über öffentliche Ämter und Titel
Auszug aus LG Freiburg, 09.06.2010 - 4 O 43/09
Sollte es so sein, dass die Geschäftsführung im Interesse beider Parteien erfolgte, besteht ein Anspruch der Klägerin nur auf anteilige Erstattung der Kosten (vgl. BGH NJW 1994, 187, 189).