Rechtsprechung
LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflichtwidrigkeit von Zahlungen nach Überschuldung im Rahmen der Aufrechterhaltung des später veräußerten Geschäftsbetriebs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer des Schuldners wegen der Durchführung von verbotenen Zahlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05
Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft; …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Haftungsbegründende Handlungen sind einerseits die Auszahlungen von dem bei der deutschen Bank geführten Konto (vgl. BGH WM 2010, 465; 2007, 973).Grundsätzlich gebietet es deshalb die primär auf Masseerhaltung zielende Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG in einer solchen Situation ein neues, kreditorisch geführtes Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen und den aktuellen Gesellschaftsschuldnern die geänderte Bankverbindung unverzüglich bekannt zu geben (BGH WM 2007, 973).
- BGH, 18.10.2010 - II ZR 151/09
Fleischgroßhandel
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Im Haftungsprozess wegen verbotener Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG hat die Geschäftsleitung daher die Umstände darzulegen und notfalls zu beweisen, aus denen sich eine günstige Prognose für den fraglichen Zeitraum ergibt (BGH, Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 151/09).Sie ist positiv, wenn sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit ergibt, dass die Gesellschaft mittelfristig über die erforderliche Liquidität verfügen wird, um einen Einnahmenüberschuss zu erzielen, aus dem die gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten gedeckt werden können (BGH, Urteil vom 18.10.2010 - II ZR 151/09;… Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh GmbHG 18.A. § 64 Rdnr. 13).
- BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02
Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Der Beklagte kann sich nicht darauf berufen, dass der Kläger zunächst Anfechtungsansprüche durchzusetzen habe (vgl. BGH NJW 2003, 2316;… Staudinger/Noack [2005] § 421 BGB Rdnr. 97a).
- BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Damit ist der Beklagten zur Einziehung der Leistungen berechtigt (§§ 1282, 1228 Abs. 2 BGB; s.a. § 41 InsO; vgl. BGH NJW 2005, 2231). - BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Das gilt unabhängig davon, ob die Verrechnung mit dem Debet jeweils sofort im Sinne eines Tagessaldo oder erst nach einer längeren Abrechnungsperiode erfolgt (vgl. BGHZ 143, 184). - BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Soweit Leistungen des Geschäftsführers in der Insolvenzsituation eine Masseverkürzung nicht zur Folge haben oder soweit durch sie im Einzelfall größere Nachteile für die Masse abgewendet werden, kann deswegen das Verschulden nach § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ausnahmsweise zu verneinen sein (BGHZ 146, 264). - BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03
Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Dabei muss er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Geschäftsführer insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen (BGH NJW-RR 2005, 766). - BGH, 05.02.2007 - II ZR 51/06
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an einen Sanierer nach Eintritt der …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Sache des in Anspruch genommenen Geschäftsführers ist, es darzulegen und zu beweisen, dass der Zahlung eine angemessene, den Interessen der Gläubigergesamtheit entsprechende Gegenleistung gegenüberstand (BGH WM 2007, 1465). - BGH, 15.10.2007 - II ZR 236/06
Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterfällt nicht dem BetrAVG
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Nicht in jedem Falle notwendig ist die Vorlage eines Überschuldungsstatus für den maßgeblichen Stichtag, vielmehr hat schon eine rechnerische Überschuldung nach der Handelsbilanz eine indizielle Bedeutung für die insolvenzrechtliche Beurteilung (BGH WM 2008, 252). - BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06
Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife …
Auszug aus LG Freiburg, 10.06.2011 - 12 O 130/09
Ausreichend ist, wenn der Insolvenzverwalter insoweit ggf. die insolvenzrechtlich bedeutsamen Abweichungen vorträgt (BGH WM 2008, 27). - BGH, 25.01.2010 - II ZR 258/08
Haftung der GmbH-Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife: Zahlungen von …