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   LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15   

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LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15 (https://dejure.org/2016,7757)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15.02.2016 - 3 OH 29/15 (https://dejure.org/2016,7757)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 3 OH 29/15 (https://dejure.org/2016,7757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 179 Abs. 2; GNotKG §§ 125, 127; BNotO § 17
    Notarkostenhaftung des falsus procurator nach § 179 BGB analog

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des Notars bei dessen Beauftragung durch einen Makler mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags ohne schriftliche Eigentümervollmacht; Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 179 Abs 2 BGB, § 125 GNotKG, § 127 GNotKG, § 17 BNotO
    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des Notars bei Beauftragung durch einen Makler; Arbeitsaufwand des Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Makler bevollmächtigt? Notar muss nachfragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler bevollmächtigt? Notar muss nachfragen! (IMR 2016, 1119)

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 988
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Die Antragstellerin Ziff. 3 beantragt, die im Beschlusstenor genannte Kostenrechnung aufzuheben, da sie nur als Vertreterin gehandelt und Vollmacht gehabt habe, und weil sie keinen isolierten Entwurf in Auftrag gegeben habe und nach der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14, eine Entwurfsgebühr deshalb ohnehin nicht entstanden sei.

    Der von ihr zitierte Beschluss des BGH vom 16. März 2015 - NotSt (Brfg) 9/14 erging zu § 145 KostO und ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da hier - eine Haftung dem Grunde nach vorausgesetzt - jedenfalls eine Gebühr für die vorzeitige Auftragserledigung entstanden ist (GNotKG KV-Nr. 21302).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 273/12

    Keine Inanspruchnahme des Maklers für Vertragsentwurf durch Notar

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84).

    Angesichts dessen, dass ein Makler im Namen seiner Auftraggeber handelt (so hat die Notarin es auch verstanden), bestand im vorliegenden Fall wohl Anlass zur Klärung der Auftragslage (ähnlich OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, Rn 18, 19 juris), zumal die E-Mail offen ließ, ob Käufer, Verkäufer oder beide Seiten Auftraggeber sein sollten.

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Zu beiden Bereichen ist aber anerkannt, dass der vollmachtlose Vertreter nur dann auf das positive Interesse haftet, wenn er den Mangel der Vollmacht kannte (so explizit § 179 Abs. 2 BGB; zur "Veranlasserhaftung" nach § 89 ZPO BGH NJW 1993, 1865, BAG NJW 2006, 461 und OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 10649).
  • LG Aachen, 27.01.2011 - 2 T 228/10

    Frage der Zurechnung des Erforderns eines Entwurfs gem. § 145 Abs. 1 KostO durch

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84).
  • OLG Dresden, 29.08.2003 - 3 W 231/03

    Kostenhaftung des Maklers bei Beauftragung des Notars mit der Fertigung eines

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84).
  • OLG München, 17.06.2014 - 32 Wx 213/14

    Kostenschuldnerschaft hinsichtlich der Entwurfsgebühr bei einem allein vom Makler

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Es ist anerkannt, dass ein Makler in einer solchen Situation aus Empfängersicht im Zweifel nur im Namen seiner Auftraggeber handelt (z.B. OLG München, Beschluss vom 17.06.2014 - 32 Wx 213/14, Beschluss vom 12.04.2012 - 32 Wx 37/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 20 W 273/12 -, RN 15 juris; OLG Dresden, Beschluss vom 29.08.2003 - Aktenzeichen 3 W 231/03, BeckRS 2003, 17815, beck-online; LG Aachen BWNotZ 2011, 84).
  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 1 U 179/12

    Ersatzfähigkeit der nach Schadensereignis von selbstständigem Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Soweit die Rechtsprechung gleichwohl dem Geschädigten das Recht zubilligt, eigene Leistungen im Rahmen des Schadensersatzes zu marktüblichen Konditionen abzurechnen, ist nach Anspruchsgrundlagen zu differenzieren (zutr. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.3.2013 - 1 U 179/12, Rn 56 nach juris) und eine Ausnahme von der Differenzhypothese weder anzuerkennen noch von der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - je gemacht worden.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2004 - 19 U 2/04

    Erlöschen der Prozessvollmacht durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Zu beiden Bereichen ist aber anerkannt, dass der vollmachtlose Vertreter nur dann auf das positive Interesse haftet, wenn er den Mangel der Vollmacht kannte (so explizit § 179 Abs. 2 BGB; zur "Veranlasserhaftung" nach § 89 ZPO BGH NJW 1993, 1865, BAG NJW 2006, 461 und OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 10649).
  • LG Hamburg, 17.02.1998 - 309 S 224/97
    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    Vielmehr besteht ein Feststellungsinteresse nur, wenn aktuell und konkret noch eine Inanspruchnahme zu befürchten ist (LG Hamburg NJW-RR 1998, 1681 m.w.N.).
  • KG, 20.10.1997 - 25 W 7095/96

    Kostenrechtlich keine Vermutung für Eigengeschäft

    Auszug aus LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15
    b) Dementsprechend wird - soweit ersichtlich - nirgends explizit vertreten, dass die analoge Anwendung des § 179 BGB im Rahmen des § 29 GNotKG sich auf den ersten Absatz beschränke (offenlassend nur KG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1997 - 25 W 7095/96 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

  • OLG Nürnberg, 16.11.2020 - 8 W 3216/20

    Grundstücksmakler als Kostenschuldner für Erstellung des notariellen Kaufvertrags

    Sie hat insoweit nicht als (scheinbare) Vertreterin der Grundstückseigentümerin gehandelt, so dass es auf eine Haftung nach § 179 BGB nicht ankommt (vgl. hierzu KG, MittBayNot 2004, 141; LG Freiburg, BeckRS 2016, 7541; LG Schwerin, NotBZ 2017, 319).
  • LG Hamburg, 30.11.2018 - 321 OH 12/18

    Kostenentscheidung: Kostentragung aufgrund eines Kostenprüfungsverfahrens

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung, sowohl der Kammer, als auch anderer Landgerichte (vgl. etwa LG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 OH 29/15; LG Dresden, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 2 OH 84/14) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Korintenberg/Sikora GNotKG, § 127, Rn. 52b; Bormann/Diehn/Sommerfeldt/Neie GNotKG, § 127, Rn. 74; BeckOK KostR/Schmidt-Räntsch GNotKG, Stand 01.09.2018, § 128, Rn. 32).

    Auch entspricht es ständiger Rechtsprechung der Kammer, im Grundsatz davon abzusehen, einer Partei die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, was ebenso von anderen Landgerichten geteilt wird (vgl. etwa LG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 3 OH 29/15; LG Dresden, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 2 OH 84/14).

  • OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20

    Makler als Schuldner von Notarkosten

    Sie hat insoweit nicht als (scheinbare) Vertreterin der Grundstückseigentümerin gehandelt, so dass es auf eine Haftung nach § 179 BGB nicht ankommt (vgl. hierzu KG, MittBayNot 2004, 141; LG Freiburg, BeckRS 2016, 7541; LG Schwerin, NotBZ 2017, 319).
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