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   LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08, 7 Ns 95 Js 15880/08 - AK 9/10   

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https://dejure.org/2010,24858
LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08, 7 Ns 95 Js 15880/08 - AK 9/10 (https://dejure.org/2010,24858)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08, 7 Ns 95 Js 15880/08 - AK 9/10 (https://dejure.org/2010,24858)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08, 7 Ns 95 Js 15880/08 - AK 9/10 (https://dejure.org/2010,24858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung lediglich der Untersuchungshaft bei einer fiktiven nachträglichen Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung einer ausländischen Verurteilung im Rahmen des so genannten Härteausgleichs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).

    Mit Rücksicht auf die insoweit tragende Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16) musste sich das Tatgericht auch nicht veranlasst sehen, den in der Rechtsprechung zum Recht der Gesamtstrafenbildung entwickelten Rechtsgedanken des so genannten Härteausgleichs auf diesen Fall zu übertragen.

  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07

    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    An seinen im Anfrageverfahren des 2. Strafsenats (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08) geäußerten Bedenken gegen die Ausgangsüberlegung (vgl. BGH StraFo 2009, 302) hält der erkennende Senat allerdings ausdrücklich fest.
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Der 5. Strafsenat hat nämlich in seinem Beschluss vom 27.01.2010 - 5 StR 432/09 hinsichtlich eines ähnlich gelagerten Falles u.a. folgendes ausgeführt (BGH BeckRS 2010, 04705):.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, das Gesamtstrafübel bei Festsetzung der neuen Strafe nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB im Blick behalten werden muss (vgl. BGHSt 41, 310, 314; Theune in LK StGB 12. Aufl. § 46 Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Dem im Rahmenbeschluss enthaltenen, auf das Recht der Mitgliedstaaten jeweils unmittelbar wirkenden Gebot (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10. Juni 2005 Rs-C 105/03 - Pupino, NJW 2005, 2839) gegenseitiger Rücksichtnahme auf strafgerichtliche Verurteilungen anderer Mitgliedstaaten kann durch die nationalen Gerichte im deutschen Strafrecht ohne weiteres Geltung verschafft werden.
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09

    Anfrageverfahren; bei fiktiver Aburteilung im Inland gesamtstrafenfähige

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    An seinen im Anfrageverfahren des 2. Strafsenats (Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08) geäußerten Bedenken gegen die Ausgangsüberlegung (vgl. BGH StraFo 2009, 302) hält der erkennende Senat allerdings ausdrücklich fest.
  • BGH, 27.01.2009 - 4 ARs 2/09

    Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen

    Auszug aus LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08
    Zureichend ist die Berücksichtigung einer gemessen an innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung im Rahmen der allgemeinen tatrichterlichen Strafzumessung nach § 46 StGB (ähnlich BGH NStZ-RR 2009, 200).
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