Rechtsprechung
LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers aus übergegangenem Recht für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- RA Kotz
Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung durch Sozialversicherungsträger
- Justiz Baden-Württemberg
§ 116 Abs 1 SGB 10, § 7 Abs 1 StVG, § 7 Abs 3 StVG, § 17 Abs 1 S 2 StVG, § 17 Abs 3 StVG
Schadenersatzanspruch aus übergegangenem Recht: Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung durch einen Sozialversicherungsträger aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem gestohlenen Roller - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers aus übergegangenem Recht ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13
- OLG Karlsruhe, 10.02.2017 - 14 U 175/14
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92
Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13
Zwar hat der BGH (Urteil vom 13.07.1993 - VI ZR 278/92, juris, Rn. 24 ff.) in einem Rechtsstreit mit einem ähnlichen Sachverhalt einen auf Treu und Glauben gem. § 242 BGB beruhenden Haftungsausschluss abgelehnt.Gegenüber dem Halter als Verletztem hätte der Versicherer ebenfalls keinen Einwand fehlender Haftung entgegenhalten können (BGH, Urteil vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 -, juris, Rn. 25).
Das zweite Argument des BGH, es bestünde eine ausschließliche Obliegenheit des Fahrers (BGH, Urteil vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 -, juris, Rn. 28), ist durch die Neufassung der AKB ebenfalls entfallen.
Auch wenn weiterhin gilt, dass eine den Versicherungsschutz einschränkende Obliegenheitsregelung eng auszulegen ist (BGH, Urteil vom 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 -, juris, Rn. 27), ist es für die vorliegende Sachverhaltskonstellation, gemeinschaftlicher Diebstahl von Fahrer und Beifahrer und Fahrt in Kenntnis fehlenden Führerscheins, geboten, den Leistungsempfänger und damit auch die Klägerin von den Leistungen der Beklagten zu 1) auszuschließen.
- OLG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 U 76/12
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13
Bei Erwerbs- und Fortkommensschäden von Personen die vor Eintritt in das Erwerbsleben verletzt worden sind, ist anerkannt, dass die Schadensberechnung nicht nur an den Lebensumständen im Zeitpunkt des Schadenseintritts auszurichten, sondern die künftige Entwicklung in Form einer Erwerbsprognose mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 05. Juni 2013 - 5 U 76/12 -, juris, Rn. 75, BGH, VersR 2007, 1536, 1539;… Pardey, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kapitel 4, Rn. 131 ff.).Handelt es sich um ein Kind, welches noch keine schulische Ausbildung begonnen hat, muss die Prognose sich insbesondere an der schulischen und beruflichen Entwicklung von Geschwistern oder Kindern vergleichbarer familiärer und sozialer Verhältnisse sowie an der Ausbildung und dem Beruf der Eltern und ihren Plänen für das Kind orientieren (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 05. Juni 2013 - 5 U 76/12 -, juris, Rn. 84; Pardey, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 4.
- OLG Koblenz, 25.11.2002 - 12 U 1429/01
Vorfahrtsrecht bei abgesenktem Bordstein; Haftungsverteilung bei Kollision
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 192/06
Forderungsübergang hinsichtlich Rentenversicherungsbeiträgen für Arbeit in einer …
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13
Bei Erwerbs- und Fortkommensschäden von Personen die vor Eintritt in das Erwerbsleben verletzt worden sind, ist anerkannt, dass die Schadensberechnung nicht nur an den Lebensumständen im Zeitpunkt des Schadenseintritts auszurichten, sondern die künftige Entwicklung in Form einer Erwerbsprognose mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 05. Juni 2013 - 5 U 76/12 -, juris, Rn. 75, BGH, VersR 2007, 1536, 1539;… Pardey, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kapitel 4, Rn. 131 ff.). - BGH, 26.04.1966 - VI ZR 221/64
Ausgleichspflicht von Fahrer und Halter desselben Kraftfahrzeugs gegenüber einem …
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13
Das gilt auch bei eigener Schädigung des Halters (BGH, Urteil vom 26. April 1966 - VI ZR 221/64 -, juris, Ls. 1). - OLG Saarbrücken, 21.11.1974 - 6 U 142/73
Auszug aus LG Freiburg, 17.10.2014 - 6 O 356/13
Benutzer in diesem Sinne ist, wer sich das Fahrzeug unter Verwendung der motorischen Kraft dienstbar macht und dadurch die Verfügungsgewalt wie ein Halter ausübt (…Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 7 StVG Rn. 52; BGH, NJW 1975, 500).