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   LG Freiburg, 18.08.2010 - 12 O 38/10   

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https://dejure.org/2010,72774
LG Freiburg, 18.08.2010 - 12 O 38/10 (https://dejure.org/2010,72774)
LG Freiburg, Entscheidung vom 18.08.2010 - 12 O 38/10 (https://dejure.org/2010,72774)
LG Freiburg, Entscheidung vom 18. August 2010 - 12 O 38/10 (https://dejure.org/2010,72774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gegen getarnte redaktionelle Werbung in einer Gesundheitszeitschrift; Abgrenzungskriterium zwischen positiver Wirtschaftsberichterstattung und getarnter Werbung; Indizien für das Vorliegen undifferenzierter substanzloser Bewerbung eines Produkts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 24.03.2010 - 12 O 40/09

    Urheberechtlicher Unterlassungsanspruch bei unberechtigter Ablage eines

    Auszug aus LG Freiburg, 18.08.2010 - 12 O 38/10
    Im Verfahren 12 O 40/09 wurde der Streitwert nach Anhörung der Parteien, soweit erinnerlich aufgrund deren übereinstimmender Erklärung, mit EUR 20 000 angesetzt.
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 162/92

    Preisrätselgewinnauslobung II - Getarnte Werbung

    Auszug aus LG Freiburg, 18.08.2010 - 12 O 38/10
    In den Grenzen des normalen und seriöserweise Üblichen gehört sie zum Anreiz für die Beteiligung am Rätselspiel und der davon erhofften Werbewirkung für den Absatz der Zeitschrift, was der Verkehr im allgemeinen auch erkennen wird (BGH GRUR 1994, 823 - Preisrätselgewinnauslobung II).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95

    AZUBI '94 - Getarnte Werbung

    Auszug aus LG Freiburg, 18.08.2010 - 12 O 38/10
    Deshalb bedarf es bei Fallgestaltungen solcher Art, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht der Presse besteht, der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH WRP 1998, 595 - AZUBI '94).
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