Rechtsprechung
   LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32010
LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12 (https://dejure.org/2012,32010)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.05.2012 - 8 O 21/12 (https://dejure.org/2012,32010)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 8 O 21/12 (https://dejure.org/2012,32010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrspurwechslers mit einem mit ungeklärter Geschwindigkeit fahrenden nachfolgenden Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Zum Zurücktreten der Betriebsgefahr des die Fahrspur wechselnden Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücktreten der Betriebsgefahr des vom Geschädigten geführten Kfz bei Zusammenstoß wegen pflichtwidrigen Wechsels der Fahrspur durch den Schädiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 7 Abs. 5; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 249
    Zurücktreten der Betriebsgefahr des vom Geschädigten geführten Kfz bei Zusammenstoß wegen pflichtwidrigen Wechsels der Fahrspur durch den Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrspurwechsel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines Fahrspurwechslers mit einem mit ungeklärter Geschwindigkeit fahrenden nachfolgenden Fahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schädiger kann bei fehlerhaftem Spurwechsel voll für einen Verkehrsunfall haften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Volle Haftung bei unachtsamem Spurenwechsel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spurwechsel ohne Schulterblick begründet volle Haftung für Verkehrsunfall - Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO liegt vor

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 478
  • NZV 2013, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass grundsätzlich sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel eine geeignete Grundlage für eine Schätzung im Rahmen des § 287 ZPO darstellen können (vgl. BGH NJW 2011, 1947).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Auch die Aufwendungen für die Vollkaskoversicherung kann der Kläger verlangen; ob sein Fahrzeug ebenfalls vollkaskoversichert war, ist dabei unerheblich (vgl. BGH NZV 2005, 301).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2008 - 1 U 17/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mietwagenkostenschätzung auf der Grundlage

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Von den reinen Mietwagenkosten ist nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1113) ein Abzug von 5 % für die Ersparnis eigener Pkw-Kosten zu machen.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    (1) Im Rahmen der Abwägung gem. § 17 Abs. 2 StVG dürfen nur feststehende Umstände berücksichtigt werden, die sich darüber hinaus nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW 1995, 1029; NJW 2000, 3069).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2011 - 4 U 106/11

    Schwacke-Liste ist geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des Normaltarifs

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Vielmehr bestehen auch gegen diese Erhebung verschiedene Einwendungen (zu grobe Aufteilung des Bundesgebiets in ein- bis zweistellige statt dreistellige Postleitzahlengebiete; teilweise lediglich telefonische Befragungen; zu großen Teilen Auswertungen von Internetangeboten, vgl. OLG Karlsruhe 4 U 106/11).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Dies setzt den Nachweis voraus, dass auch ein "Idealfahrer" anstelle des Klägers den Unfall nicht hätte vermeiden können (vgl. BGH NJW 1992, 1684 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach darauf hingewiesen, dass beide Listen ihre methodischen Vor- und Nachteile haben; die Eignung der Erhebung, die bei der Schadensschätzung Verwendung findet, bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor diesem Hintergrund nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. BGH NJW-RR 2011, 823).
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    (1) Im Rahmen der Abwägung gem. § 17 Abs. 2 StVG dürfen nur feststehende Umstände berücksichtigt werden, die sich darüber hinaus nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW 1995, 1029; NJW 2000, 3069).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Der Kläger hatte auch Anspruch auf ein Fahrzeug mit Winterreifen, da auch sein eigenes Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet war (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urt. v. 18.8. 2011, Az. 7 U 109/11, zitiert nach Juris).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08

    Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Freiburg, 21.05.2012 - 8 O 21/12
    Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung kann der Unfallgeschädigte gem. § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und erforderlich halten darf (BGH NJW 2010, 1445).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht