Rechtsprechung
LG Freiburg, 23.02.2018 - 1 O 297/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Zur ärztlichen Aufklärungspflicht bei Verabreichung von Medikamenten
- Justiz Baden-Württemberg
§ 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 630a BGB, § 630d Abs 2 BGB, § 630e Abs 2 BGB
Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor der Anwendung eines Medikaments zur bewussten Hervorrufung einer Entzündungsreaktion auf der Kopfhaut; Schmerzensgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht des Arztes bei Einsatz von Medikament, dass geplant eine oft schmerzhafte Entzündung der Haut hervorruft
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 96 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Entzündungsreaktion mit Heilwirkung und Nebenwirkungen/Schmerzensgeld
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arzthaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung vor dem ersten Einsatz eines …
Auszug aus LG Freiburg, 23.02.2018 - 1 O 297/15
Auch bei einer Medikamentenumstellung mit dem Risiko erheblicher Nebenwirkungen wie einer 35%igen Wahrscheinlichkeit von Nachteilen im Bereich von Lunge, Schilddrüse, Haut und Augen bei einem Reservemedikament ist eine Aufklärungspflicht anerkannt worden (BGH Urteil vom 17.04.2007, Az. VI ZR 108/06 - zitiert nach juris). - BGH, 27.10.1981 - VI ZR 69/80
Schadensersatz aufgrund Arzthaftung - Pflichtverletzung und Behandlungsfehler - …
Auszug aus LG Freiburg, 23.02.2018 - 1 O 297/15
So ist zwar eine Aufklärungspflicht beispielsweise bejaht worden bei Medikamenten, die aggressiv wirken und massiv in den menschlichen Organismus eingreifen (BGH VersR 1982, 147- Dreifachkombination von Tuberkulostatika). - BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus LG Freiburg, 23.02.2018 - 1 O 297/15
Entscheidend ist neben der Eintrittswahrscheinlichkeit insbesondere die Frage, inwiefern Risiken und Nebenwirkungen den Patienten in seiner Lebensführung belasten (vgl. etwa BGHZ 90, 103; 144, 1, 5). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus LG Freiburg, 23.02.2018 - 1 O 297/15
Entscheidend ist neben der Eintrittswahrscheinlichkeit insbesondere die Frage, inwiefern Risiken und Nebenwirkungen den Patienten in seiner Lebensführung belasten (vgl. etwa BGHZ 90, 103; 144, 1, 5).