Rechtsprechung
LG Freiburg, 25.03.2021 - 3 S 138/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
Art. 240 § 6 EGBGB
Reisepreis - Justiz Baden-Württemberg
Art 267 Abs 3 AEUV, § 313 BGB, § 651h Abs 3 Nr 2 BGB, § 651h Abs 5 BGB, Art 240 § 6 BGBEG
Rückzahlungsanspruch nach Rücktritt des Reiseveranstalters aufgrund der Covid-19-Pandemie - reiserechtfuehrich.com
Nach Reiseabsage kein Reisegutschein ohne Zustimmung des Reisenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückzahlungsanspruch nach Rücktritt des Reiseveranstalters aufgrund Covid 19 Pandemie ... - Corona-Virus
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 22.09.2020 - 2 C 1175/20
- LG Freiburg, 25.03.2021 - 3 S 138/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 928
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 17.11.2020 - 24 O 189/20
Muss eine Umbuchung der Reise wegen der Corona-Pandemie hingenommen werden? - …
Auszug aus LG Freiburg, 25.03.2021 - 3 S 138/20
Insofern kommt es nicht darauf an, ob für § 313 BGB nach Beendigung des Vertrags durch Kündigung auch im Rahmen des dann nur noch bestehenden Rückabwicklungsschuldverhältnisses Raum ist (verneinend LG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2020 - 2-24 O 189/20 -, Rn. 19, juris).Ein Grund, warum der Reiseveranstalter von vornherein schutzwürdiger als der Reisekunde sein soll, ist nicht ersichtlich (LG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2020 - 2-24 O 189/20 -, Rn. 20 - 21, juris).
Aufgrund der abschließenden und eindeutigen gesetzlichen Regelung durch Art. 12 der Pauschalreise-Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht in § 651h BGB besteht im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits keine Erforderlichkeit einer ergänzenden Auslegung und daher auch keine Vorlagenotwendigkeit oder -pflicht gemäß Art. 267 AEUV an den EuGH (LG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2020 - 2-24 O 189/20 -, Rn. 20 - 21, juris; a.A.: Staudinger/Achilles-Pujol, RRa 2020, 154, 155f).
- OLG Hamm, 30.08.2021 - 22 U 33/21
Schulreise; entschädigungsloser Rücktritt vom Reisevertrag; Covid 19-Pandemie
Somit besteht im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits keine Erforderlichkeit einer ergänzenden Auslegung und daher auch keine Vorlagenotwendigkeit oder -pflicht gemäß Art. 267 AEUV an den EuGH (vgl. ausführlich LG Freiburg, Urteil vom 25.03.2021 - 3 S 138/20 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.).