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   LG Freiburg, 25.03.2021 - 3 S 138/20   

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https://dejure.org/2021,8177
LG Freiburg, 25.03.2021 - 3 S 138/20 (https://dejure.org/2021,8177)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 3 S 138/20 (https://dejure.org/2021,8177)
LG Freiburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 3 S 138/20 (https://dejure.org/2021,8177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückzahlungsanspruch nach Rücktritt des Reiseveranstalters aufgrund Covid 19 Pandemie ... - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 928

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 17.11.2020 - 24 O 189/20

    Muss eine Umbuchung der Reise wegen der Corona-Pandemie hingenommen werden? -

    Auszug aus LG Freiburg, 25.03.2021 - 3 S 138/20
    Insofern kommt es nicht darauf an, ob für § 313 BGB nach Beendigung des Vertrags durch Kündigung auch im Rahmen des dann nur noch bestehenden Rückabwicklungsschuldverhältnisses Raum ist (verneinend LG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2020 - 2-24 O 189/20 -, Rn. 19, juris).

    Ein Grund, warum der Reiseveranstalter von vornherein schutzwürdiger als der Reisekunde sein soll, ist nicht ersichtlich (LG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2020 - 2-24 O 189/20 -, Rn. 20 - 21, juris).

    Aufgrund der abschließenden und eindeutigen gesetzlichen Regelung durch Art. 12 der Pauschalreise-Richtlinie und der Umsetzung in deutsches Recht in § 651h BGB besteht im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits keine Erforderlichkeit einer ergänzenden Auslegung und daher auch keine Vorlagenotwendigkeit oder -pflicht gemäß Art. 267 AEUV an den EuGH (LG Frankfurt, Urteil vom 17. November 2020 - 2-24 O 189/20 -, Rn. 20 - 21, juris; a.A.: Staudinger/Achilles-Pujol, RRa 2020, 154, 155f).

  • OLG Hamm, 30.08.2021 - 22 U 33/21

    Schulreise; entschädigungsloser Rücktritt vom Reisevertrag; Covid 19-Pandemie

    Somit besteht im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits keine Erforderlichkeit einer ergänzenden Auslegung und daher auch keine Vorlagenotwendigkeit oder -pflicht gemäß Art. 267 AEUV an den EuGH (vgl. ausführlich LG Freiburg, Urteil vom 25.03.2021 - 3 S 138/20 -, juris Rn. 19 f. m.w.N.).
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