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   LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12   

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https://dejure.org/2012,45762
LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12 (https://dejure.org/2012,45762)
LG Fulda, Entscheidung vom 06.07.2012 - 1 S 12/12 (https://dejure.org/2012,45762)
LG Fulda, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 1 S 12/12 (https://dejure.org/2012,45762)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12
    Denn die Erfüllungshandlungen wären verbotene Rechtsdienstleistungen i.S. des RDG, so z.B. ein Geschäftsbesorgungsvertrag, den ein Rechtsdienstleister unter Verstoß gegen § 3 RDG mit einem Rechtsuchenden abgeschlossen hat; der Vertrag ist nach § 134 nichtig (BGH NJW 2009, 3242, 3244; BGHZ 37, 258, 261 [jeweils zu Art. 1 § 1 RBerG]).

    Würde dieser ihn behalten, so wäre der Rechtsdienstleister vertraglich gehalten, eine unerlaubte und - wenngleich in engen Grenzen - ordnungswidrige Tätigkeit (vgl. § 20 RDG) auszuüben und fortzusetzen (BGHZ 37, 258, 262).

    In der vorgenannten grundlegenden Entscheidung hat der BGH (BGH, Urteil vom 25.6. 1962 - VII ZR 120/61) dazu - damals noch zum alten Rechtsberatungsgesetz - ausgeführt:.

  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12
    Folge der Nichtigkeit des zwischen dem Insolvenzschuldner und dem Verein abgeschlossenen Vertrages ist, dass dem Verein vor der Bezahlung der Rechnung durch den Insolvenzschuldner keine vertragliche Forderung gegen diesen zustand (vgl. bereits zum Rechtsberatungsgesetz: BGH Urt. v. 17.02.2000 - IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560).

    Dieser würde sich nach der üblichen oder hilfsweise nach der angemessenen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung bemessen (BGH Urt. v. 17.02.2000 - IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560).

    Ihm war bekannt, dass er keine Schuldnerberatung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vornehmen durfte, wobei es ausreicht, dass er sich einer solchen Erkenntnis leichtfertig verschloss (BGH Urt. v. 17.02.2000 - IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560 unter Hinweis auf: BGH NJW 1993, 2108).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12
    Denn die Erfüllungshandlungen wären verbotene Rechtsdienstleistungen i.S. des RDG, so z.B. ein Geschäftsbesorgungsvertrag, den ein Rechtsdienstleister unter Verstoß gegen § 3 RDG mit einem Rechtsuchenden abgeschlossen hat; der Vertrag ist nach § 134 nichtig (BGH NJW 2009, 3242, 3244; BGHZ 37, 258, 261 [jeweils zu Art. 1 § 1 RBerG]).

    Denn auch dann, wenn er sich insofern eines Rechtsanwalts bedient, verpflichtet er sich gegenüber dem Vertragspartner, die Rechtsbesorgung zu übernehmen (vgl. zuletzt: BGH, NJW 2009, 3242, I ZR 166/06).

    Begründet hat der BGH dies für den Fall der Rechtsberatung damit, dass nur dann sichergestellt werden könne, dass im Falle einer fehlerhaften Beratung Schadensersatzansprüche erfolgreich und effektiv durchgesetzt werden könnten, wenn der Rechtsuchende auch weiß, wer die konkreten Dienstleistungen als Person erbracht hat (BGH, NJW 2009, 3242, I ZR 166/06).

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12
    Im Hinblick auf das Anbieten von Rechtsberatung hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Schuldenregulierung" ausgesprochen, dass eine ohne entsprechende Erlaubnis vorgenommene Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nicht dadurch gerechtfertigt wird, dass der Handelnde sich dabei der Hilfe eines Rechtsberaters bedient (BGH, NJW 1987, 3003 - Schuldenregulierung).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 172/92

    Ausschluß bereicherungsrechtlicher Rückforderung bei Darlehensvermittlung im

    Auszug aus LG Fulda, 06.07.2012 - 1 S 12/12
    Ihm war bekannt, dass er keine Schuldnerberatung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vornehmen durfte, wobei es ausreicht, dass er sich einer solchen Erkenntnis leichtfertig verschloss (BGH Urt. v. 17.02.2000 - IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560 unter Hinweis auf: BGH NJW 1993, 2108).
  • LG Fulda, 06.02.2015 - 1 S 136/14

    1. Die Durchführung einer Schuldenregulierung stellt eine erlaubnispflichtige

    Allerdings kann vorliegend auch nicht festgestellt werden, dass der ... e.V. im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners Tätigkeiten erbracht hätte, die lediglich als geeignet anerkannten Stellen vorbehalten wären, so dass eine Nichtigkeit nicht schon aus §§ 134 BGB i.V.m. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. den Vorschriften des AG-InsO Hessen folgt (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 06.07.2012, Az. 1 S 12/12).

    Insofern lagen der Kammer u. a. die Verfahren 1 S 127/10, 1 S 161/11, 1 S 12/12, 1 S 147/12, 1 S 133/13, 1 S 135/13 und 1 S 118/14 zur Entscheidung vor.

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