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   LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86   

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https://dejure.org/1986,8904
LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86 (https://dejure.org/1986,8904)
LG Fulda, Entscheidung vom 09.10.1986 - 2 O 98/86 (https://dejure.org/1986,8904)
LG Fulda, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - 2 O 98/86 (https://dejure.org/1986,8904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im Rahmen eines Anwaltsvertrages; Versäumnis der Berufungsfrist; Versäumnisse bei der Briefbeförderung; Kontolle des Postlaufs; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unzureichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZB 1/83

    Es besteht keine Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts, ob ein Antrag auf

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Im Hinblick auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der BGH bereits im Urteil vom 2.2.1983 (VersR 1983, 457) ausgeführt, die frühere - strengere - Rechtsprechung müsse revidiert werden.

    Als Konsequenz hieraus braucht sich z.B. ein Prozeßbevollmächtigter nach Stellung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich vor Ablauf der Frist wegen der Verlängerung nicht zu erkundigen, wenn er deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten konnte (vgl. BGH, VersR 1986, 787; 1983, 457; 1983, 487).

  • BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Urteil vom 30.1.1984 (II ZR 159/83 ) verwiesen.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die beigezogenen Akten 2 O 187/78 LG Fulda und II ZR 159/83 BGH Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).

    Eine Pflicht, Erkundigungen einzuholen, besteht deshalb nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zur Sorge haben muß, seine Sendung sei verloren gegangen (BGH. VersR 1986, 966) oder wenn eine Anfrage entgegen kaufmännischen Gepflogenheiten gänzlich unbeantwortet bleibt (BGH. VersR 1986, 36).

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] .

    Es bestehe keine Verpflichtung, sich durch Anruf über den Eingang Gewißheit zu verschaffen (BVerfG, NJW 1980, 769).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder - Austeilung durch die Bundespost dem Bürger nicht als Verschulden zugerechnet werden können (NJW 1980, 769; BVerfGE 45, 360; 46, 404) [BVerfG 13.12.1977 - 2 BvM 1/76] .
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 78/83

    Ersatzpflichtiger Erwerbsschaden eines Arbeitslosen

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZB 17/82

    Unterschriftsleistung - Anforderungen - Unterzeichnung einer Berufungsschrift -

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Als Konsequenz hieraus braucht sich z.B. ein Prozeßbevollmächtigter nach Stellung eines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich vor Ablauf der Frist wegen der Verlängerung nicht zu erkundigen, wenn er deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten konnte (vgl. BGH, VersR 1986, 787; 1983, 457; 1983, 487).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZB 2/82

    Einordnung des Verkehrsanwalts als Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 85 Abs.

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, ein Prozeßbevollmächtigter, der schriftlich einen anderen Anwalt mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt müsse Rückfrage halten, ob der Auftrag eingegangen sei und und das Mandat angenommen werde (vgl. aus neuerer Zeit BGH, VersR 1982, 879; 1982, 1192; 1983, 60).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Fristversäumnis - Verzögerung des Postverlaufs

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZB 14/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86
    Eine Pflicht, Erkundigungen einzuholen, besteht deshalb nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa dann, wenn der Rechtsanwalt konkreten Anlaß zur Sorge haben muß, seine Sendung sei verloren gegangen (BGH. VersR 1986, 966) oder wenn eine Anfrage entgegen kaufmännischen Gepflogenheiten gänzlich unbeantwortet bleibt (BGH. VersR 1986, 36).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

  • BGH, 29.03.1982 - II ZB 2/82

    Berufungsfrist - Übersendungsauftrag - Berufungsanwalt - Zustellungsdatum -

  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZB 6/86

    Zur Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts bezüglich des Stattgebens nach Stellung

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