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   LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16   

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https://dejure.org/2016,52371
LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16 (https://dejure.org/2016,52371)
LG Fulda, Entscheidung vom 09.12.2016 - 1 S 70/16 (https://dejure.org/2016,52371)
LG Fulda, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 1 S 70/16 (https://dejure.org/2016,52371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 312d Abs. 1 S. 1 BGB i.d.F.v. 27.07.2011
    Widerrufsrecht hinsichtlich einer Vereinbarung mit einem Tarifoptimierer über die Recherche günstigerer Konditionen in der PKV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrufsrecht hinsichtlich einer Vereinbarung mit einem Tarifoptimierer über die Recherche günstigerer Konditionen in der PKV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Widerrufsrecht bei Vereinbarung mit Tarifoptimierungs-Rechercheur, Vermittlungshonorar, Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarvereinbarung in einem VMV, Bereichsausnahme für die Vermittlung von Versicherungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei bei einem im Fernabsatzwege abgeschlossenen Vertrag mit Tarifoptimierer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 7/13

    Online-Versicherungsvermittlung - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Daraufhin hat die Klägerin mit nachgelassenem Schriftsatz vom 18.11.2016 unter Bezugnahme auf BGH VersR 2014, 497 darauf hingewiesen, dass der Begriff der Versicherungsvermittlung weit auszulegen sei.

    Das Argument der Klägerin, nach BGH VersR 2014, 497 [BGH 28.11.2013 - I ZR 7/13] sei der Begriff der Versicherungsvermittlung weit auszulegen, greift nicht durch.

  • LG Münster, 27.10.2015 - 3 S 32/15

    Honoraranspruch eines Versicherungsberaters für Dienstleistungen i.R.d.

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Vielmehr stellt die Regelung sicher, dass der Vertragspartner des Verwenders die erbrachte Dienstleistung nur dann bezahlen muss, wenn er einen Nutzen aus ihr zieht ( im Ergebnis ebenso: LG Münster, Urteil vom 27.10.2015, Az. 3 S 32/15, zitiert nach Juris ).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Klägerin schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Beklagten keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte ( BGH NJW 2014, 2646 [BGH 07.05.2014 - IV ZR 76/11] zu § 5a VVG, zitiert nach Beck online ).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen ( BGH in NJW 2016, 3518, [BGH 12.07.2016 - XI ZR 501/15] zitiert nach Beck online ).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 274/14

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Versicherungsmaklers durch einen

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Schließlich sehe auch der Bundesgerichtshof entsprechende Vereinbarungen von Tarifoptimierern als Maklervertrag an (BGH, Urteil vom 21.01.2016, I ZR 274/14).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 393/15

    Private Krankenversicherung: Tarifwechsel mit Mehrleistung im Zieltarif;

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Die Klägerin hat dem Beklagten vorliegend keinen (neuen) Versicherungsvertrag vermittelt, sondern ihn lediglich in die Lage versetzt, ein ihm zustehendes Optionsrecht aus § 204 VVG ( siehe hierzu BGH, Urt. v. 13.4. 2016 - IV ZR 393/15, zitiert nach Beck online ) auszuüben.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13

    Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von

    Auszug aus LG Fulda, 09.12.2016 - 1 S 70/16
    Demnach fällt auch ein Maklervertrag unter den Begriff des Fernabsatzvertrages ( Wendehorst in MüKo, BGB, 6.Auflage 2012, § 312b, Rn. 33; Schmidt-Räntsch, BeckOK, BGB, Stand 01.11.2011, 30. Edition, § 312b, Rn. 21, sowie OLG Düsseldorf, MMR 2015, 310, zitiert nach Beck online jeweils m.w.N. ).
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