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   LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07   

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LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07 (https://dejure.org/2007,5906)
LG Göttingen, Entscheidung vom 11.12.2007 - 8 KLs 1/07 (https://dejure.org/2007,5906)
LG Göttingen, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 8 KLs 1/07 (https://dejure.org/2007,5906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen einer Strafbarkeit durch Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Aussetzung eines Wirtschaftsstrafverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen einer Strafbarkeit durch Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung; Aussetzung eines Wirtschaftsstrafverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Strafverfahren - Erkenntnisse über Steuerstraftaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (58)

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04

    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Allenfalls ausnahmsweise kann nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots dessen Fernwirkung anzunehmen sein (BGH NJW 2006, 1361, 1363; ausdrücklich offengelassen für Reichweite des Verwendungsverbots des § 393 AO in NJW 2005, 763).

    Sind andere Steuerzeiträume und/oder Steuerarten betroffen, hält der BGH hingegen nicht die Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren für suspendiert, sondern nimmt ein Verwertungsverbot für ein Strafverfahren an (BGH NJW 2005, 763).

    In diesem Sinne hält der 5. Strafsenat des BGH in seiner Entscheidung in NJW 2005, 763 fest, dass "Erklärungen eines Beschuldigten, die er in Erfüllung seiner weiterbestehenden steuerrechtlichen Pflichten für nicht strafbefangene Besteuerungszeiträume und Steuerarten gegenüber den Finanzbehörden macht, allein im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen.

    Anders als in der Entscheidung BGH NJW 2002, 834, wo Erkenntnisse aus dem Steuerstraf verfahren in den Blick genommen wurden, hatte der BGH in NJW 2005, 763 nunmehr über Mitteilungen zu entscheiden, die - wie hier - im Besteuerungsverfahren gemacht worden sind.

    c) Im Gegensatz zur vom BGH angenommenen Unverwertbarkeit von im Besteuerungsverfahren offenbarten, im Hinblick auf eine Steuer straftat belastenden Umständen (vgl. BGH NJW 2005, 763) ordnet § 393 Abs. 2 S. 2 AO für Allgemeinstraftaten die Verwertbarkeit uneingeschränkt an, wenn für deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse i.S.d. § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO besteht.

    ff) Die Entscheidung des BGH in seiner Eigenschaft als Dienstgerichtshof des Bundes (BGH NJW 2002, 834, zum Sachverhalt siehe Ziff. I. 2. b) cc); abweichend davon jetzt BGH NJW 2005, 763) ist nicht geeignet, die Überzeugung der Kammer von der Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Vorschrift zu erschüttern.

    Der BGH hat in diesem Fall entschieden, dass zwar wegen dieses bereits im Hinblick auf 1993 und 1994 eingeleiteten Verfahrens die Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärungen für 1995 und 1996 nicht wegen des nemo-tenetur-Grundsatzes suspendiert sei, jedoch ein strafrechtliches Verwendungsverbot bestehe (BGH NJW 2005, 763).

    Mit der Begründung einer zu vermeidenden ungerechtfertigten Besserstellung des Steuerstraftäters aus vorangegangenen Besteuerungszeiträumen hat schon der BGH mehrfach (u.a. in NJW 2005, 763) eine Ausnahme von der strafbewehrten Pflicht, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Besteuerungsverfahren zu machen, verneint.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird (BVerfGE 56, 37).

    Das BVerfG hat hierzu wortgleich ausgeführt: "Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen" (BVerfGE 56, 37-54 und NJW 1999, 779).

    Ein lückenloser Schutz vor Selbstbezichtigungen ist vom Gesetzgeber zwar nicht herzustellen, denn eine Begründung von erzwingbaren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten mit Selbstbezichtigungstendenz ist durchaus zulässig, wenn dafür gewichtige Gründe angeführt werden können (vgl. BVerfGE 56, 37, 49 f.).

    cc) Die Überzeugung der Kammer von der Verfassungswidrigkeit des § 393 Abs. 2 S. 2 AO wird durch die Entscheidung in BVerfGE 56, 37 gestützt.

  • BVerfG, 21.04.1988 - 2 BvR 330/88

    Steuerwahrheit und Schutz vor Selbstbezichtigung

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Die Entscheidung des BVerfG in wistra 1988, 302 steht der Auffassung der Kammer nicht entgegen.

    Im Steuerrecht liegt ein Interessenkonflikt insofern vor, als im Interesse der Steuergerechtigkeit und Notwendigkeit eines gesicherten Steueraufkommens für den Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. hierzu BGH wistra 1988, 302) dem Steuerpflichtigen Auskunftspflichten obliegen (§§ 90 ff. AO), deren Erfüllung mit Zwangsmitteln wie z.B. Zwangsgeld, Ersatzzwangshaft (§§ 328 ff. AO) durchgesetzt werden kann, der Steuerpflichtige aber unter Umständen gezwungen ist, sich - soweit er dabei auch eine Straftatbegehung offenbaren muss - selbst zu belasten.

    Im Hinblick auf die gleichmäßige Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, die Steuergerechtigkeit und im Interesse staatlicher Aufgabenerfüllung (BGH wistra 1988, 302) ist es sachlich gerechtfertigt und damit zulässig, vom Steuerpflichtigen Auskünfte zu verlangen und notfalls mit den in § 328 AO genannten Zwangsmitteln zu erwirken, auch wenn er sich dadurch wegen einer allgemeinen Straftat belastet (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 352).

  • BGH, 10.08.2001 - RiSt (R) 1/00

    Voraussetzungen und Grundlagen für die Entfernung eines Richters aus dem Dienst

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Zwar hat das Dienstgericht des Bundes in einem Fall, in dem ein später wegen verschiedener Vorwürfe aus dem Dienst entfernter Richter vor Einleitung des steuerstrafrechtlichen Vorermittlungsverfahren dem Finanzamt im Besteuerungsverfahren mitgeteilt hatte, dass er im Kalenderjahr 1993 Provisionseinnahmen in Höhe von 280.000,00 DM und 1994 in Höhe von 480.000,00 DM hatte, angenommen, die (anschließende) Beschlagnahme der Unterlagen im Steuerstrafverfahren stelle sich nicht als Zwang zur Erfüllung der Auskunftspflicht dar, so dass Art. 1, 2 Abs. 1 GG nicht berührt seien (BGH NJW 2002, 834; die auf die Entscheidung des BGH ergangene Entscheidung des BVerfG - NJW 2005, 1344 - verhält sich zu dieser Frage wie auch zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 393 Abs. 2 S. 2 AO nicht; gegen das Entstehen einer Konfliktlage für den Steuerpflichtigen bei lediglich "erzwingbarer" und noch nicht "erzwungener" Mitwirkung auch Rüster , wistra 1988, 49, 52; ähnlich auch Meine , wistra 1985, 186, 187).

    Anders als in der Entscheidung BGH NJW 2002, 834, wo Erkenntnisse aus dem Steuerstraf verfahren in den Blick genommen wurden, hatte der BGH in NJW 2005, 763 nunmehr über Mitteilungen zu entscheiden, die - wie hier - im Besteuerungsverfahren gemacht worden sind.

    ff) Die Entscheidung des BGH in seiner Eigenschaft als Dienstgerichtshof des Bundes (BGH NJW 2002, 834, zum Sachverhalt siehe Ziff. I. 2. b) cc); abweichend davon jetzt BGH NJW 2005, 763) ist nicht geeignet, die Überzeugung der Kammer von der Verfassungswidrigkeit der in Rede stehenden Vorschrift zu erschüttern.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Dies hat es für den Fall des Eingriffs in den Kernbereich des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG durch einen "großen Lauschangriff" in BVerfGE 109, 279 (Rn. 191 f., zitiert nach Juris) für notwendig erachtet und dabei ausgeführt:.

    Zweckänderungen erhobener Daten bedürfen jedoch für ihre Verfassungsmäßigkeit einer formell und materiell verfassungsmäßigen Grundlage (BVerfGE 109, 279, Rn. 345, zitiert nach Juris).

    Eine Unvereinbarkeit liegt immer dann vor, "wenn mit der Zweckänderung grundrechtsbezogene Beschränkungen des Einsatzes bestimmter Erhebungsmethoden umgangen würden, die Informationen also für den geänderten Zweck nicht oder nicht in dieser Art und Weise hätten erhoben werden dürfen" (BVerfGE 109, 279, Rn. 349, zitiert nach Juris).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05

    Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Ferner ist nach der Rechtsprechung auch bei anderen Verwertungsverboten eine so genannte Fernwirkung grundsätzlich ausgeschlossen (BGH NJW 2006, 1361, 1363; Meyer-Goßner , StPO, § 49. Aufl., 2006, Einl. Rn. 57 jeweils m.w.N.).

    Allenfalls ausnahmsweise kann nach der Sachlage und der Art des Verwertungsverbots dessen Fernwirkung anzunehmen sein (BGH NJW 2006, 1361, 1363; ausdrücklich offengelassen für Reichweite des Verwendungsverbots des § 393 AO in NJW 2005, 763).

    Auch in anderen höchstrichterlichen Entscheidungen, in denen eine Fernwirkung abgelehnt wurde, bestand jeweils bereits ein Anfangsverdacht aufgrund anderweitiger Anhaltspunkte, die keinem Verwertungsverbot unterlagen (vgl. BGH NJW 1968, 1388; NStZ 1996, 200; NJW 2006, 1361).

  • OLG Stuttgart, 16.04.1986 - 2 Ss 772/86
    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Diese Regelung als Anhaltspunkt für das Vorliegen gravierender Wirtschaftsstraftaten zu nehmen, erscheint auch der Kammer als der einzig überhaupt gangbare Weg, um so zur genaueren Erfassung des Regelungsgehaltes des § 30 Abs. 4 Nr. 5 lit. b) AO wenigstens den Kreis der Wirtschaftsstraftaten exakter abstecken zu können (vgl. auch OLG Stuttgart wistra 1986, 191, 192).

    Denn es ist anerkannt, dass auch solche Tatsachen und Beweismittel "aus den Steuerakten" bekannt geworden sind, die von einem Dritten - vor allem einem Angehörigen der Finanzbehörde - aus diesen Akten mündlich oder schriftlich mitgeteilt worden sind (vgl. hierzu Hübschmann/Hepp/Spitaler- Hellmann , § 393 Rn. 150 f.; ebenso Franzen/Gast/Joecks- Joecks , § 393 Rn. 59 f. m.w.N.; in diese Richtung auch OLG Stuttgart wistra 1986, 191, 192).

    cc) Ob die Offenbarung bestimmter Umstände im Einzelfall lediglich erzwingbar war oder ob sie tatsächlich erzwungen wurde, ist unerheblich (so auch Hübschmann/Hepp/Spitaler- Hellmann , § 393 Rn. 181; Müller , DStR 1986, 699, 701; in diese Richtung auch OLG Stuttgart wistra 1986, 191, 192, das eine Unverwertbarkeit gem. § 393 Abs. 2 S. 1 AO in einem Fall angenommen hatte, in dem sich eine strafrechtliche Verurteilung wegen falscher Angaben gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG auf Erkenntnisse aus solchen Unterlagen stützte, die in Erfüllung steuerlicher Pflichten gem. § 200 AO der Finanzbehörde vorgelegt wurden).

  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Von faktischer Geschäftsführung ist auszugehen, wenn sowohl betriebsintern als auch nach außen alle Dispositionen weitgehend von dem faktischen Geschäftsführer vorgenommen werden und er im Übrigen auf sämtliche Geschäftsvorgänge bestimmenden Einfluss nimmt (BGH NJW 2000, 2285 unter Hinweis auf BGHSt 31, 118, 121; vgl. auch BGH NStZ 2000, 34, 35 unter Hinweis auf BGHSt 3, 32, 37).

    Als Abgrenzungsmerkmal dient insoweit das Kriterium der "überragenden Stellung" (vgl. hierzu BGHSt 31, 118).

  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Wenn also der Steuerpflichtige aufgrund seiner vorherigen Steuerstraftat nicht mehr mit Zwangsmitteln zur Erfüllung seiner steuerrechtlichen Pflichten angehalten werden könne (§ 393 Abs. 1 AO) und er als Beschuldigter in einem Strafverfahren keine Angaben machen müsse, benötige er nicht den Schutz des Beweisverwendungsverbots des § 393 Abs. 2 S. 1 AO (BGH a.a.O; ebenso BVerfG NJW 2005, 352).

    Im Hinblick auf die gleichmäßige Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, die Steuergerechtigkeit und im Interesse staatlicher Aufgabenerfüllung (BGH wistra 1988, 302) ist es sachlich gerechtfertigt und damit zulässig, vom Steuerpflichtigen Auskünfte zu verlangen und notfalls mit den in § 328 AO genannten Zwangsmitteln zu erwirken, auch wenn er sich dadurch wegen einer allgemeinen Straftat belastet (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 352).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
    Denn auch dort erkennt das BVerfG in ständiger Rechtsprechung einen letzten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung an, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist (vgl. BVerfGE 6, 32, 41; 54, 143, 146) und begründet dies zum einen mit der Garantie des Wesensgehalts der Grundrechte des Art. 19 Abs. 2 GG und zum anderen mit dem Schutz des Kerns der Persönlichkeit durch die unantastbare Würde des Menschen (BVerfGE 80, 367, Rn. 15, zitiert nach Juris).

    Es hat zwar in einem Fall, in dem der Beschwerdeführer wegen Mordes an einer Frau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war und sich die Verurteilung unter anderem auch auf tagebuchähnliche Aufzeichnungen des Täters zu seiner Persönlichkeit stützte, die Verwertbarkeit dieser Aufzeichnungen bejaht, indem es sie nicht dem unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung zugerechnet hat und in der Folge Verhältnismäßigkeitserwägungen anstellen konnte (BVerfGE 80, 367).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
  • LG Stuttgart, 21.07.2000 - 11 Qs 46/00

    Umfang des strafrechtlichen Beweisverwertungs- und -verwendungsverbots

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

  • LG Oldenburg, 08.07.2004 - 2 KLs 65/04

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Überlassung rumänischer Arbeiter zu

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 34/79

    Zur Lohnsteuerhaftung des Entleihers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung;

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

  • EGMR, 05.11.2002 - 48539/99

    Selbstbelastungsfreiheit (Umgehungsschutz; Schweigerecht; materieller /

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 44/06

    Keine Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei

  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se

  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96

    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

  • BFH, 10.09.1976 - VI R 80/74

    Grundsätze zur Arbeitnehmereigenschaft von nebenberuflich in Gaststätten

  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

  • BFH, 09.08.1974 - VI R 40/72

    Gastwirt - Tanzveranstaltung - Kapelle - Selbständiges Unternehmen - Erklärung -

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

  • FG Sachsen, 09.11.2005 - 2 K 2709/03

    Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft der von einem Lieferanten von

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19

    Steuergeheimnis bei Verdacht auf Wirtschaftsstraftat: Kein Anspruch eines

    § 74c GVG stelle zudem darauf ab, dass es sich bei der zu beurteilendenden Straftat um eine solche handeln müsse, für deren Aburteilung bei den Landgerichten die Wirtschaftsstrafkammern zuständig seien (vgl. auch LG Göttingen, Az. 8 KLs 1/07, wistra 2008, 231).
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