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   LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00   

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https://dejure.org/2000,10747
LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00 (https://dejure.org/2000,10747)
LG Gera, Entscheidung vom 13.03.2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00 (https://dejure.org/2000,10747)
LG Gera, Entscheidung vom 13. März 2000 - 1 Qs 7/2000, 1 Qs 7/00 (https://dejure.org/2000,10747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufhebung des Haftbefehls; Merkmal der "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Heroinerwerb zum Eigenkonsum keine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.07.1991 - 2 Ws 229/91
    Auszug aus LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/00
    Der dem Angeklagten konkret vorgeworfene wiederholte Heroinerwerb zum Eigenkonsum erfüllt nicht das Merkmal der "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat" im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. auch OLG Hamm, StV 1992, 20 ).
  • OLG Köln, 09.01.1996 - 1 Ws 1/96
    Auszug aus LG Gera, 13.03.2000 - 1 Qs 7/00
    Bei wiederholter Begehung muß jede einzelne Tat den erforderlichen Schweregrad aufweisen (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158 ; KK StPO -Boujong, 4, Aufl., § 112a Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Da die in den Katalog des § 112a Abs. 2 Nr. 2 StPO aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind, der Anwendungsbereich aber durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung noch weiter eingeschränkt werden soll, ist anzunehmen, dass nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades als Anlasstaten eingestuft werden sollen (OLG Frankfurt, StV 2000, 209 f.; OLG Karlsruhe, StV 2002, 147, 148 f.; LG Gera, NStZ-RR 2000, 219).
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