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   LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09   

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LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09 (https://dejure.org/2010,29177)
LG Gießen, Entscheidung vom 01.04.2010 - 4 O 285/09 (https://dejure.org/2010,29177)
LG Gießen, Entscheidung vom 01. April 2010 - 4 O 285/09 (https://dejure.org/2010,29177)
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  • BGH, 20.02.2009 - V ZR 46/08

    Fortbestehen des Holzbezugsrechts aus Wäldern früherer Landesherrn in Hessen

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Unmittelbar galt § 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 9.10.1962 zudem nur für Nutzungsrechte von Ortsbürgern an kommunalem Vermögen, nach § 5 S. 1 war § 2 Abs. 2 indes auch für Nutzungsrechte von Ortsbürgern in Vermögensgegenständen Dritter entsprechend anzuwenden, wenn die Nutzungsrechte den Berechtigten oder ihren Rechtsvorgängern in ihrer Eigenschaft als Ortsbürger oder Einwohner einer Gemeinde eingeräumt wurden und sich die Ausübung der Rechte und der Kreis der Berechtigten nach ortsrechtlichen Vorschriften und Gewohnheiten regelte (BGH, Urt. v. 20.02.2009, Az. V ZR 46/08).

    Da die Holzabgabeverpflichtungen der Beklagten nicht davon abhängig sind, dass die Bezugsberechtigten etwa zur Klasse der früher fronpflichtigen Untertanen gehören oder ein vollständiges Geschirr zum eigenen Ackerbau unterhalten, sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.02.2009 (Az. V ZR 46/08) und 13.06.2008 (Az. V ZR 132/07) nicht einschlägig.

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass der zum Holzbezug berechtigte zum Kreis der früher fronpflichtigen Untertanen gehören musste (BGH, Urt. v. 20.02.2009, Az. V ZR 46/08), wie auch für den Fall, dass der Berechtigte ein vollständiges Geschirr, bestehend aus zwei Kühen oder Stieren oder einem Pferde, einem Wagen oder Karren und einem Pflug oder einer Egge zum eigenen Ackerbau halten musste (BGH, Urt. v. 13.06.2008; Az. V ZR 132/07).

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 132/07

    Auslegung einer durch Urteil aus dem Jahr 1871 festgestellten Berechtigung zum

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Da die Holzabgabeverpflichtungen der Beklagten nicht davon abhängig sind, dass die Bezugsberechtigten etwa zur Klasse der früher fronpflichtigen Untertanen gehören oder ein vollständiges Geschirr zum eigenen Ackerbau unterhalten, sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20.02.2009 (Az. V ZR 46/08) und 13.06.2008 (Az. V ZR 132/07) nicht einschlägig.

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass der zum Holzbezug berechtigte zum Kreis der früher fronpflichtigen Untertanen gehören musste (BGH, Urt. v. 20.02.2009, Az. V ZR 46/08), wie auch für den Fall, dass der Berechtigte ein vollständiges Geschirr, bestehend aus zwei Kühen oder Stieren oder einem Pferde, einem Wagen oder Karren und einem Pflug oder einer Egge zum eigenen Ackerbau halten musste (BGH, Urt. v. 13.06.2008; Az. V ZR 132/07).

  • BGH, 20.05.2009 - XII ZB 166/08

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei öffentlichrechtlichem

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Die erforderliche Abgrenzung richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BGH NVwZ 2009, 1054).

    Die Abgrenzung zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Vertrag bestimmt sich demgemäß nach dem Gegenstand des Vertrages (BGH NVwZ 2009, 1054).

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Schuldner nach § 894 Abs. 1 BGB ist, wessen eingetragenes Recht von der Berichtigung betroffen wird, indem sie es beseitigen oder schmälern würde (BGH NJW 1996, 1890).
  • StGH Hessen, 21.09.1966 - P.St. 387

    Normenkontrollverfahren - OrtsBRBerG HE rechtswirksam

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Das Gesetz vom 19.10.1962 betraf zunächst nicht privatrechtliche, sondern nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte, die auch ausreichend bestimmt sind (HStG, Urt. vom 21.09.1966, Az. P.St. 387, abgedruckt in ESVGH 17, 18 ff.).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Dem öffentlichen Recht gehören diejenigen Rechtssätze an, die nur den Staat oder einen sonstigen Träger hoheitlicher Gewalt zum Zuordnungsobjekt haben, die sich also ausschließlich an den Staat oder einen sonstigen Träger hoheitlicher Gewalt wenden (GSOGB NJW 1990, 1527; BGHZ 66, 233).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Maßgeblich ist hierfür allein die wirkliche Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch den Kläger selbst (GSOBG BGH NJW 1986, 2359; NJW 1988, 2295; BGHZ 103, 257; NJW 1993, 1657).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    Maßgeblich ist hierfür allein die wirkliche Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch den Kläger selbst (GSOBG BGH NJW 1986, 2359; NJW 1988, 2295; BGHZ 103, 257; NJW 1993, 1657).
  • LG Bonn, 21.03.2007 - 2 O 374/06
    Auszug aus LG Gießen, 01.04.2010 - 4 O 285/09
    In zwei vor dem Landgericht Gießen geführten Verfahren zu Az. 3 O 407/06 und 2 O 374/06 erwirkten die Klägerinnen gegenüber dem Insolvenzverwalter die Eintragung von Widersprüchen gegen die Richtigkeit des Grundbuches.
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