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   LG Gießen, 12.10.2018 - 3 Ns - 406 Js 15031/15   

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https://dejure.org/2018,32580
LG Gießen, 12.10.2018 - 3 Ns - 406 Js 15031/15 (https://dejure.org/2018,32580)
LG Gießen, Entscheidung vom 12.10.2018 - 3 Ns - 406 Js 15031/15 (https://dejure.org/2018,32580)
LG Gießen, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - 3 Ns - 406 Js 15031/15 (https://dejure.org/2018,32580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ärztin darf nicht für Abtreibung werben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Berufung von Ärztin Hänel abgewiesen

  • spiegel.de (Pressebericht, 12.10.2018)

    Verurteilung wegen 219a: Kristina Hänels Ehrentitel

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Ärzte dürfen nicht für Schwangerschaftsabbrüche werben oder doch?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Hinweis auf Schwangerschaftsabbrüche

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2017)

    "Werbung" für Abtreibungen: Notfalls durch alle Instanzen

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Debatte über § 219a StGB muss weitergehen

  • meedia.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Paragraf 219a, eine Ärztin, ihr Richter und die Medien (Thomas Fischer; MEEDIA, 17.10.2018)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus LG Gießen, 12.10.2018 - 3 Ns 406 Js 15031/15
    Die Fristenregelungsurteile des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfGE 39, 1 und 88, 203) lassen keinen Zweifel daran, dass auch dem ungeborenen Leben Menschenwürde zu kommt (Art. 1 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus LG Gießen, 12.10.2018 - 3 Ns 406 Js 15031/15
    Die Fristenregelungsurteile des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfGE 39, 1 und 88, 203) lassen keinen Zweifel daran, dass auch dem ungeborenen Leben Menschenwürde zu kommt (Art. 1 Abs. 1 GG).
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