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LG Gießen, 25.02.2016 - 3 O 200/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 01.09.2011 - 74 O 1562/10
- OLG München, 21.03.2012 - 10 U 3927/11
- BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12
- LG Gießen, 25.02.2016 - 3 O 200/14
- OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 16 U 51/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.2013 - VI ZR 175/11
Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall: Verbindung zwischen den Tätigkeiten …
Auszug aus LG Gießen, 25.02.2016 - 3 O 200/14
Das ist etwa dann der Fall, wenn ein zeitliches und örtliches Nebeneinander dieser Tätigkeiten nur bei Einhaltung von besonderen beiderseitigen Vorsichtsmaßnahmen möglich ist und die Beteiligten solche vereinbaren (BGH, Urteil vom 22. Januar 2013 - VI ZR 175/11 -, Rn. 13, juris). - BGH, 30.04.2013 - VI ZR 155/12
Haftungsprivileg beim Arbeitsunfall: Verfahrenaussetzung wegen unterlassener …
Auszug aus LG Gießen, 25.02.2016 - 3 O 200/14
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2013 - VI ZR 155/12 - könne die Tätigkeit des Schädigers den Unfallbetrieb nur dann im Sinne von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII zugeordnet werden, wenn sie der Sache nach für diesen und nicht für das eigene Unternehmen geleistet wurde, wenn die Tätigkeit des Schädigers sowohl dem Interesse des Unfallbetriebs als auch dem seines eigenen bzw. seines Stammunternehmens diene.
- OLG Frankfurt, 17.08.2018 - 16 U 51/16
Gemeinsame Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 25. Februar 2016 (Az.: 3 O 200/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 4. Mai 2016 wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Gießen vom 25. Februar 2016, Az.: 3 O 200/14, wird aufgehoben.