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   LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11   

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LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11 (https://dejure.org/2012,22117)
LG Hagen, Entscheidung vom 04.04.2012 - 8 O 282/11 (https://dejure.org/2012,22117)
LG Hagen, Entscheidung vom 04. April 2012 - 8 O 282/11 (https://dejure.org/2012,22117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagenberatung zu einer Beteiligung an einem Medienfonds bei beabsichtigter Nutzung der Anlage zur Alterssicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; HGB § 172 Abs. 4 S. 1
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagenberatung zu einer Beteiligung an einem Medienfonds bei beabsichtigter Nutzung der Anlage zur Alterssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten, also "anlegergerecht" sein (BGHZ 123, 126).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Soweit an die Beklagte als beratende C2 Geldleistungen für die Vermittlung der Beteiligung geflossen sind, handelt es sich nämlich nicht um Rückvergütungen, die im Rahmen eines Beratungsvertrages über Fondsbeteiligungen offen gelegt werden müssen (BGH, BGHZ 170, 226, Tz. 22 ff.; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, WM 2009, 405, Tz. 12 f.; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274, Tz. 18).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Besteht die Beratung des Anlegers nur aus dem Hinweis und in der Übergabe des Prospektes, muss dieses rechtzeitig erfolgt sein (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 12.7. 2007 - III ZR 145/06).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Erfolgt jedoch die Beratung des Anlegers inhaltlich anhand des wesentlichen Prospektinhaltes, haften weder die Prospektverantwortlichen noch der Berater, sofern der Prospekt richtig ist; ist er unrichtig, haften alle Beteiligten, ohne dass es auf die Übergabe des Prospektes ankommt (vgl. OLG N, Beschluss vom 24.05.2011 - 19 U 690/11 m.V.a. BGH, Urt. v. 3.12.2007 - II ZR 21/06).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Soweit an die Beklagte als beratende C2 Geldleistungen für die Vermittlung der Beteiligung geflossen sind, handelt es sich nämlich nicht um Rückvergütungen, die im Rahmen eines Beratungsvertrages über Fondsbeteiligungen offen gelegt werden müssen (BGH, BGHZ 170, 226, Tz. 22 ff.; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, WM 2009, 405, Tz. 12 f.; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274, Tz. 18).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Soweit an die Beklagte als beratende C2 Geldleistungen für die Vermittlung der Beteiligung geflossen sind, handelt es sich nämlich nicht um Rückvergütungen, die im Rahmen eines Beratungsvertrages über Fondsbeteiligungen offen gelegt werden müssen (BGH, BGHZ 170, 226, Tz. 22 ff.; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07, WM 2009, 405, Tz. 12 f.; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274, Tz. 18).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des BGH vom 08.07.2010 abstellt (III ZR 249/09), nach der sich eine grob fahrlässige Unkenntnis nicht schon allein daraus ergebe, dass es der Anleger unterlassen habe, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren, bezieht sich diese Entscheidung auf Fallkonstellationen, in denen der Anleger die Lektüre eines Emissionsprospekts im alleinigen Vertrauen in den Finanzberater unterlässt.
  • OLG München, 24.05.2011 - 19 U 690/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Haftung des Beraters und der

    Auszug aus LG Hagen, 04.04.2012 - 8 O 282/11
    Erfolgt jedoch die Beratung des Anlegers inhaltlich anhand des wesentlichen Prospektinhaltes, haften weder die Prospektverantwortlichen noch der Berater, sofern der Prospekt richtig ist; ist er unrichtig, haften alle Beteiligten, ohne dass es auf die Übergabe des Prospektes ankommt (vgl. OLG N, Beschluss vom 24.05.2011 - 19 U 690/11 m.V.a. BGH, Urt. v. 3.12.2007 - II ZR 21/06).
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