Rechtsprechung
LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des Unterlassungsanspruchs bzgl. der Aufführung des Theaterstücks "Aa" in den städtischen Bühnen der Stadt Hagen; Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts eines jugendlichen Mordopfers durch ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Theaterstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bühnenstück über einen realen Mord - Geht es um die Intimsphäre, muss der Autor das reale Vorbild "verfremden"
Verfahrensgang
- LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
- LG Hagen, 10.01.2007 - 2 O 17/09
- LG Hagen, 13.05.2009 - 2 O 17/09
- OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1057
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66
"Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Die Klägerin ist als nächste Angehörige ihrer Tochter auch berechtigt, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ihrer verstorbenen Tochter geltend zu machen (vgl. BVerfGE 30, 173; BGHZ 50, 133; OLG I - 9. Zivilsenat - NJW 2002, 109 m.w.N.).Die nächsten Angehörigen sind berufen, diesen fortwirkenden Wert- und Achtungsanspruch zu schützen (vgl. BVerfGE 30, 173; BGHZ 50, 133; OLG I - 9. Zivilsenat - NJW 2002, 109 m.w.N.).
In diese wird unzulässig eingegriffen, wenn das Lebensbild einer bestimmten Person, die dem künstlerisch dargestellten Geschehen erkennbar als Vorbild gedient hat, durch frei erfundene Zutaten grundlegend negativ dargestellt wird, ohne dass dies als satirische oder sonstige Übertreibung erkennbar ist (vgl. BGHZ 50, 133, 147).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Die Klägerin ist als nächste Angehörige ihrer Tochter auch berechtigt, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ihrer verstorbenen Tochter geltend zu machen (vgl. BVerfGE 30, 173; BGHZ 50, 133; OLG I - 9. Zivilsenat - NJW 2002, 109 m.w.N.).Die nächsten Angehörigen sind berufen, diesen fortwirkenden Wert- und Achtungsanspruch zu schützen (vgl. BVerfGE 30, 173; BGHZ 50, 133; OLG I - 9. Zivilsenat - NJW 2002, 109 m.w.N.).
Die Kunst muss daher die Menschenwürde Betroffener achten (vgl. BVerfGE 30, 173).
- OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06
Theaterstück "Ehrensache" wird in Hagen verboten
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Insoweit darf auch nicht außer Acht bleiben, dass die Tochter der Klägerin noch minderjährig war und das Recht den besonderen Schutz von Minderjährigen aufgrund ihrer Unreife zu achten hat und in zahlreichen Vorschriften des Zivil- und Strafrechts auch achtet (vgl. OLG I, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 3 W 22/06).Erst wenn die Erinnerung so weit verblasst ist, dass eine Auffrischung der Erinnerung durch das Aufführen des Theaterstücks bei dem maßgeblichen Personenkreis nicht mehr zu erwarten ist, mag ein weniger strenger Maßstab gerechtfertigt sein (vgl. OLG I, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 3 W 22/06).
- KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der …
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Je weiter dabei durch ein Kunstwerk die Intimsphäre einer Person betroffen ist, um so größer ist das Bedürfnis nach Verfremdung gegenüber dem realen Vorbild (vgl. KG NJW-RR 2004, 1415). - BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des …
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Nach dem Inhalt des Theaterstücks kann vielmehr kein Zweifel daran bestehen, dass Personen, die die Tochter der Klägerin kannten - und nur auf diese kommt es an (vgl. BVerfG NJW 2004, 3619 f) - diese in der Person der "b" unschwer wiedererkennen können, da dem Bühnenstück ersichtlich der sogenannte "k- Mädchenmord" zugrunde liegt. - BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95
Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Dabei kann ein Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts nur aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, nicht aber aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz hergeleitet werden (vgl. BVerfG NJW 2001, 594 ff, 2957 ff). - LG Essen, 06.10.2006 - 19 O 215/06
Anspruch auf Unterlassung der Aufführung eines Theaterstückes wegen der …
Auszug aus LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06
Hingegen führt eine weitgehende Verselbständigung der dargestellten Person gegenüber der als Vorlage dienenden Person zu einer Verminderung oder einem Entfallen eines Eingriffes in das Persönlichkeitsrecht (vgl. LG F, Urteil vom 06.10.2006, Az. 19 O 215/06 m.w.N.).
- OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09
Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 10.01.2007 (8 O 212/06) wird für unzulässig erklärt.Die Klägerin ist durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hagen vom 10.01.2007 verpflichtet worden, es zu unterlassen, in (ihren) städtischen Bühnen das Stück "F" des Autors J aufzuführen (8 O 212/06).
Das sodann im Hauptsacheverfahren am 10.01.2007 zur Geschäftsnummer 8 O 212/06 durch das Landgericht Hagen ergangene Unterlassungsurteil begründete das darin ausgesprochene Aufführungsverbot des Stückes "F" auf den städtischen Bühnen der jetzigen Klägerin damit, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht der Ende Mai 2004 im Alter von 14 Jahren durch eine Straftat zu Tode gekommenen Tochter der Beklagten durch das Bühnenstück verletzt werde; dieses vermittele seinen Betrachtern aus dem Umfeld ihres Bekanntenkreises ein entstellendes Persönlichkeitsbild von der Verstorbenen und breite deren Intimsphäre vor der Öffentlichkeit aus.
Das Urteil vom 10.01.2007 - wegen dessen Einzelheiten auf die beigezogenen Prozessakte 8 O 212/06 des LG Hagen (dort: GA 271 ff.) verwiesen wird - wurde rechtskräftig, nachdem die seinerzeit unterlegene jetzige Klägerin kein Rechtsmittel eingelegt hatte.
Das Landgericht hat es - unter Aufhebung der seinerzeitigen einstweiligen Verbotsverfügung vom 05.04.2006 und deren Bestätigung vom 09.05.2006 - mit dem angefochtenen Urteil abgelehnt, die weitere Vollstreckung des Verbotsurteils vom 10.01.2007 zur Geschäftsnummer 8 O 212/06 zugunsten der Klägerin - wie beantragt - für unzulässig zu erklären.
Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Hagen vom 13.05.2009 die Zwangsvollstreckung aus dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil des Landgerichts Hagen vom 10.10.2007 - 8 O 212/06 - für unzulässig zu erklären.
Der Senat hat die Prozessakten LG Hagen - 8 O 212/06 und 4 O 82/06 informationshalber beigezogen.