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   LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91   

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LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91 (https://dejure.org/1992,29522)
LG Hagen, Entscheidung vom 15.01.1992 - 13 T 395/91 (https://dejure.org/1992,29522)
LG Hagen, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 13 T 395/91 (https://dejure.org/1992,29522)
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  • OLG Düsseldorf, 28.02.1990 - 10 W 124/89
    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    11. Kostenrecht - Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der Auflassungsvormerkung (OLG Köln, Beschluß vom 1.4.1992-2 Wx 49/91 - mitgeteilt von Notar Dr. Günther Schotten, Köln) KostG § 35; 62; 66; 67 Die Eintragung eines Rangvorbehaltes für Grundpfandrechte bei der Auflassungsvormerkung stellt ein gebührenfreies Nebengeschäft zu der Eintragung der Vormerkung dar, wenn sie gleichzeitig mit dieser erfolgt (Abweichung von OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 ).

    Der Bezirksrevisor bei dem AG ist dem in seiner Stellungnahme unter Hinweis auf die Rspr. des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) entgegengetreten und hat weiter ausgeführt, der Geschäftswert der Eintragung des Rangvorbehalts betrage 500.000,- DM, so daß nach § 67 KostG insoweit lediglich eine '/;Gebühr in Höhe von 215,- DM entstanden sei.

    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Düsseldorf ( Rpfleger 1990, 315 ) vermag auch der Senat nicht beizupflichten.

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    Ein Verfahren erledigt sich aber regelmäßig dann, wenn der Verfahrensgegenstand (hier die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins) nach Einleitung des Verfahrens durch ein Ereignis fortgefallen ist, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt (BGH NJW 1982, 2505; BayObLGZ 1972, 273 ,276= DNotZ 1973, 306; BayObLG NJW-RR 1988, 198 f.; Bassenge/Herbst, Einl. FGG, VI 4 a; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 FGG , Rd.-Nr. 88;: Demharter, ZMR 1987, 201).

    zu 1) sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kosten des Verfahrens beschränkt hat (vgl. BGH NJW 1982, 2505 f.; BayObLG Rpfleger 1978, 315 ; BayObLGZ 1982, 52, 56; Keidel/Zimmermann, § 13 a FGG , Rd.Nr. 48; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 FGG , Rd.-Nr. 96; Keidel/ Kuntze, § 27 FGG , Rd.-Nr. 55; Bassenge/Herbst, Einl. FGG, VI 4 f bb; Demharter, ZMR 1987, 203 ), ist nur mehr über die in allen Rechtszügen angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden ( BayObLGZ 1989, 75, 77; Keidel/ Zimmermann, a.a.O.; Demharter, a.a.O.) (wird ausgeführt).

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81
    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    c) Eines der Erledigung der Hauptsache feststellenden Ausspruchs bedarf es nicht (vgl. Demharter, ZMR 1987, 202 ), zumal bisher nur ablehnende Entscheidungen ergangen sind, die gegenstandslos geworden sind (vgl. BayObLGZ 1982, 52, 56).

    zu 1) sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kosten des Verfahrens beschränkt hat (vgl. BGH NJW 1982, 2505 f.; BayObLG Rpfleger 1978, 315 ; BayObLGZ 1982, 52, 56; Keidel/Zimmermann, § 13 a FGG , Rd.Nr. 48; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 FGG , Rd.-Nr. 96; Keidel/ Kuntze, § 27 FGG , Rd.-Nr. 55; Bassenge/Herbst, Einl. FGG, VI 4 f bb; Demharter, ZMR 1987, 203 ), ist nur mehr über die in allen Rechtszügen angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden ( BayObLGZ 1989, 75, 77; Keidel/ Zimmermann, a.a.O.; Demharter, a.a.O.) (wird ausgeführt).

  • BayObLG, 05.10.1987 - BReg. 3 Z 120/87

    Erledigung; Verfahren; Vorläufige Vormundschaft; Rücknahme; Entmündigungsantrag;

    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    Ein Verfahren erledigt sich aber regelmäßig dann, wenn der Verfahrensgegenstand (hier die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins) nach Einleitung des Verfahrens durch ein Ereignis fortgefallen ist, das eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt (BGH NJW 1982, 2505; BayObLGZ 1972, 273 ,276= DNotZ 1973, 306; BayObLG NJW-RR 1988, 198 f.; Bassenge/Herbst, Einl. FGG, VI 4 a; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 FGG , Rd.-Nr. 88;: Demharter, ZMR 1987, 201).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 31/82
    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    zu 1) von Amts wegen zu berücksichtigen wäre ( BayObLGZ 1982, 318, 320 f.; Keidel/Kahl, 12. Aufl., § 19 FGG , Rd.-Nr. 90; Bassenge/ Herbst, FGG/RpfIG, 5. Aufl., Einl. FGG, VI 4 b).
  • OLG Köln, 01.04.1992 - 2 Wx 49/91

    Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der

    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    11. Kostenrecht - Keine Gerichtskosten für Eintragung eines Rangvorbehaltes bei der Auflassungsvormerkung (OLG Köln, Beschluß vom 1.4.1992-2 Wx 49/91 - mitgeteilt von Notar Dr. Günther Schotten, Köln) KostG § 35; 62; 66; 67 Die Eintragung eines Rangvorbehaltes für Grundpfandrechte bei der Auflassungsvormerkung stellt ein gebührenfreies Nebengeschäft zu der Eintragung der Vormerkung dar, wenn sie gleichzeitig mit dieser erfolgt (Abweichung von OLG Düsseldorf Rpfleger 1990, 315 ).
  • LG Berlin, 10.06.1991 - 83 T 172/91
    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    Es fehlt somit nicht an einem zuständigen deutschen Nachlaßgericht (vgl. Henrich, Anm. Nr. 5 zu LG Berlin, FamRZ 1991, 1361 f.), denn die örtliche Zuständigkeit gem. § 73Abs.1 FGG gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur der Nachlaßgegenstände und deren Lage in den alten oder neuen Bundesländern und ohne Rücksicht darauf, ob die Erbfolge dem BGB oder dem ZGB der ehemaligen DDR unterliegt (vgl. Schotten/Johnen, DtZ1991, 257, 262).
  • BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91
    Denn dies ergibt sich daraus, daß das Eigentum selbst zu den Belastungen des Grundstücks nicht in einem Rangverhältnis steht, also nicht "rangfähig" ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 567; Horber/Demharter, 19. Aufl. 1991, § 45 GBO , Anm. 5 b bb; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 879 BGB , Rd.-Nr. 7; MünchKomm/Wacke, a.a.O., § 879 BGB , Rd.-Nr. 3).
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