Rechtsprechung
LG Hagen, 17.12.2018 - 23 O 36/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung des Angebots geschäftsmäßig der Steuerrechtshilfe durch die Führung der Bezeichnung "Steuerbetriebswirt" und der Berufsbezeichnung Steuerberater im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken u.a. im Internet und in Zeitschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung mit Berufsbezeichnung Steuerberater ohne Abschluss und durch unzulässige Bezeichnung Steuerbetriebswirt in Online-Verzeichnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1992 - I ZR 113/90
Pullovermuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 23 O 36/18
Denn es ist jedenfalls anerkannt, dass eine Handlung, die zunächst mangels Kenntnis eines wesentlichen Tatumstandes möglicherweise nicht sittenwidrig ist, jedenfalls von dem Augenblick an unlauter wird, in dem der Verletzer nachträglich Kenntnis von dem betreffenden Tatumstand erhält (vgl. nur BGH, GRUR 1992, 448, Urteil v. 30.01.1992, I ZR 113/90 "Pullovermuster"). - BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09
Lohnsteuerhilfeverein Preußen
Auszug aus LG Hagen, 17.12.2018 - 23 O 36/18
Anders aber als etwa ein Lohnsteuerhilfeverein allein durch diese Bezeichnung bereits nicht vorgibt, Tätigkeiten eines Steuerberaters oder eines Steuerfachwirts zu leisten (vgl. dazu BGH, MDR 2011, 745 ff., zit. nach juris Rn. 15), ist dies bei der geführten Bezeichnung der Beklagten "Steuerbetriebswirt" nicht der Fall, weil dieses Tätigkeitsbild keine allgemein bekannte Konkretisierung erfahren hat, die eine Irreführung ausschließt.