Rechtsprechung
   LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19303
LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17 (https://dejure.org/2018,19303)
LG Hagen, Entscheidung vom 21.03.2018 - 71 KLs 6/17 (https://dejure.org/2018,19303)
LG Hagen, Entscheidung vom 21. März 2018 - 71 KLs 6/17 (https://dejure.org/2018,19303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,19303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.09.2010 - 4 StR 422/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Betrug (Einreichung von Lastschriften an einem

    Auszug aus LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17
    Die Kammer ist zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass jeweils am selben Tag unterzeichnete Schecks in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses unterzeichnet wurden, so dass jeweils nur eine Tat in Form einer natürlichen Handlungseinheit vorliegt, da das Handeln des Angeklagten insoweit jeweils als einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2016, Az.: 1 StR 492/16 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14.09.2010, Az.: 4 StR 422/10).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Auszug aus LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17
    Ein solcher ist nach E3 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab EUR 50.000,00 gegeben (BGH, Urteil vom 10.10.2012, Az.: 2 StR 591/11; BGH, Urteil vom 07.10.2003, Az.: 1 StR 274/03).
  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 492/16

    Strafzumessung (Verschlechterungsverbot bei Aufhebung einer Gesamtstrafe; keine

    Auszug aus LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17
    Die Kammer ist zugunsten des Angeklagten davon ausgegangen, dass jeweils am selben Tag unterzeichnete Schecks in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auf Grundlage eines einheitlichen Tatentschlusses unterzeichnet wurden, so dass jeweils nur eine Tat in Form einer natürlichen Handlungseinheit vorliegt, da das Handeln des Angeklagten insoweit jeweils als einheitliches, zusammengehöriges Tun erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2016, Az.: 1 StR 492/16 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14.09.2010, Az.: 4 StR 422/10).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus LG Hagen, 21.03.2018 - 71 KLs 6/17
    Ein solcher ist nach E3 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab EUR 50.000,00 gegeben (BGH, Urteil vom 10.10.2012, Az.: 2 StR 591/11; BGH, Urteil vom 07.10.2003, Az.: 1 StR 274/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht