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LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung einer Spielekonsole im Rahmen des Strafvollzugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17
- OLG Hamm, 22.05.2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18
- LG Hagen, 05.11.2018 - 62 StVK 81/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05
Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für …
Auszug aus LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17
Der Antrag des Antragsstellers auf Einholung eines solchen bedarf keiner Bescheidung, da in Vollzugssachen das Freibeweisverfahren gilt und § 244 StPO keine Anwendung findet (vgl. bspw. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05, Rn. 6; KG Berlin…, Beschluss vom 11.01.2016, 2 Ws 303/15 Vollz, Rn. 24 - zitiert nach juris und mit m. w. N.). - KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15
Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug
Auszug aus LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17
Ausreichend für die Gefährdung ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung die von Gerät und Gefangenen losgelöste allgemeine oder auch abstrakte Gefährlichkeit (Statt vieler: KG Berlin, Beschluss vom 28.12.2015, 2 Ws 289/15 Vollz, Rn. 2 m. w. N. - zitiert nach juris). - KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15
Religionsfreiheit im Strafvollzug
Auszug aus LG Hagen, 22.01.2018 - 62 StVK 81/17
Der Antrag des Antragsstellers auf Einholung eines solchen bedarf keiner Bescheidung, da in Vollzugssachen das Freibeweisverfahren gilt und § 244 StPO keine Anwendung findet (vgl. bspw. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18.01.2007, 1 Ws 203/05, Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 11.01.2016, 2 Ws 303/15 Vollz, Rn. 24 - zitiert nach juris und mit m. w. N.).
- LG Kassel, 29.03.2023 - 2 StVK 171/22 Dass der Strafvollzug Ländersache ist, bedeutet auch nicht, dass jede Vollzugsanstalt im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens eine landesweit einheitliche Zulassungspraxis haben muss (LG Hagen Beschl. v. 22.1.2018 - 62 StVK 81/17, BeckRS 2018, 23252 Rn. 10, 11, beck-online).