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   LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19   

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https://dejure.org/2019,30895
LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19 (https://dejure.org/2019,30895)
LG Hagen, Entscheidung vom 22.08.2019 - 7 T 15/19 (https://dejure.org/2019,30895)
LG Hagen, Entscheidung vom 22. August 2019 - 7 T 15/19 (https://dejure.org/2019,30895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei per beA eingereichten Schriftsätzen genügt maschinenschriftliche Namenswiedergabe am Ende des Schriftsatzes - keine handschriftliche Signatur erforderlich

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Im Gegenteil verwendet die ZPO für das Erfordernis einer handschriftlichen Unterzeichnung den Begriff der "Unterschrift" (§ 130 Nr. 6 ZPO), der in ständiger Rechtsprechung dahingehend definiert ist, dass ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde gefordert wird, das nicht lesbar zu sein braucht, solange ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug vorliegt, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist (vgl. nur BGH Beschluss vom 27.9. 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Soweit teilweise (MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8; 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10

    Berufungsbegründung und eigenhändige qualifizierte elektronische Signatur

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Soweit teilweise (MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8; 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Besonders elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur; elektronische

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Die Klageschrift ist ausweislich des Transfervermerks in Bl. 9 d. A. über das besondere elektronische Anwaltspostfach des Prozessbevollmächtigten der Klägerin übermittelt worden, dessen Name auch als Abschluss unter der Klageschrift angebracht ist (zum Erfordernis der Übereinstimmung vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8.4.2019 - 11 U 146/18 - NJW 2019, 2176 Rn. 22).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Soweit teilweise (MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8; 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978).
  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Soweit teilweise (MüKo ZPO/Fritsche, 5. Aufl. 2016, ZPO § 130a Rn. 4, 5) unter Verweis auf ältere Entscheidungen des BGH (NJW 2010, 2134 Rn. 15; 2011, 1294 Rn. 8; 2013, 2034 Rn. 7) statuiert wird, bestimmende Schriftsätze bedürften immer einer qualifizierten elektronischen Signatur, ist diese Rechtsprechung zu der nunmehr nichtmehr geltenden Fassung der Norm vom 21.10.2005 bis 28.07.2017 ergangen (vgl. Müller, Anm. zu BAG NJW 2018, 2978).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 184/09

    Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wirksamkeit des mit der

    Auszug aus LG Hagen, 22.08.2019 - 7 T 15/19
    Während die seinerzeit geltende Fassung der Norm neben der qualifizierten elektronischen Signatur keine weitere elektronische Signaturform für einzureichende Dokumente vorsah und der Bundesgerichtshof dementsprechend unter Zugrundelegung der Gesetzesbegründung im Wege der Auslegung davon ausging, dass nur auf diesem Wege bestimmende Schriftsätze wirksam eingereicht werden können (BGH NJW 2010, 2124 Rn. 16 ff.), ist dieser Ansicht mit der nunmehr geltenden Normfassung auch nach der Intention des Gesetzgebers - wie noch auszuführen sein wird - die Grundlage entzogen.
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Bei der durch bzw. mit einem Textverarbeitungsprogramm zum Abschluss des Schriftsatzes angebrachten Namenswiedergabe des Verfassers handelt es sich um solche Daten (vgl. BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. Juli 2020 ZPO § 130a Rn. 16; LG Hagen 22. August 2019 - 7 T 15/19 - Rn. 16) .

    Dies kann beispielsweise der maschinenschriftliche Namenszug unter dem Schriftsatz oder eine eingescannte Unterschrift sein (vgl. BeckOK ZPO/von Selle Stand 1. Juli 2020 ZPO § 130a Rn. 16; LG Hagen 22. August 2019 - 7 T 15/19 - Rn. 16) .

  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 96/21

    Folgeentscheidung zu OLG Brandenburg 3 U 96/21 v. 22.02.2022

    7 T 15/19, BeckRS 2019, 23900 Rn. 16).

    Dies kann beispielsweise der maschinenschriftliche Namenszug unter dem Schriftsatz oder eine eingescannte Unterschrift sein (vgl. BAG NJW 2020, 3476 Rn. 15; LG Hagen Beschl. v. 22.8.2019 - 7 T 15/19, BeckRS 2019, 23900 Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines

    Bei der durch bzw. mit einem Textverarbeitungsprogramm zum Abschluss des Schriftsatzes angebrachten Namenswiedergabe des Verfassers handelt es sich um solche Daten (vgl. BAG NJW 2020, 3476 Rn. 15 m.w.N.; LG Hagen Beschl. v. 22.8.2019 - 7 T 15/19, BeckRS 2019, 23900 Rn. 16).

    Dies kann beispielsweise der maschinenschriftliche Namenszug unter dem Schriftsatz oder eine eingescannte Unterschrift sein (vgl. BAG NJW 2020, 3476 Rn. 15; LG Hagen Beschl. v. 22.8.2019 - 7 T 15/19, BeckRS 2019, 23900 Rn. 16).

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