Rechtsprechung
   LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23121
LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14 (https://dejure.org/2015,23121)
LG Hagen, Entscheidung vom 26.08.2015 - 2 O 149/14 (https://dejure.org/2015,23121)
LG Hagen, Entscheidung vom 26. August 2015 - 2 O 149/14 (https://dejure.org/2015,23121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Erheblichkeit eines Mangels wegen ungewisser Mangelursache

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelbeseitigung; Mangeleinheit; Erheblichkeit der Pflichtverletzung; Rückabwicklung beim finanzierten Kauf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kraftfahrzeugkauf; Mängelbeseitigung; Mangeleinheit; Erheblichkeit der Pflichtverletzung; Rückabwicklung beim finanzierten Kauf

  • IWW

    BGB §§ 434 Abs. 1, 437 Nr. 2, 323, 346

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug aufgrund des Vorliegens von mehreren Sachmängeln

  • ra.de
  • RA Kotz

    Vorführwagen - Rücktritt wegen schlechter Straßenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 21.11.2012 - 2 U 460/12

    Umfang des Nacherfüllungsanspruchs bei Eintritt eines Motorschadens

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Die durch den Ölverlust angelegten Motorschäden bilden mit dem Defekt des Ölschlauchs einen Gesamtmangel (OLG Koblenz, MDR 2013, 402; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 3285).
  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Ein somit zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel kann auch nicht dadurch im Nachhinein unerheblich werden, dass es bei weiteren Reparaturversuchen oder etwa auf Hinweis des Sachverständigen später doch noch gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (BGH NJW 2009, 508; BGH NJW 2011, 1664; BGH NJW 2011, 2872; BGH NJW 2013, 1365; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1037, 1040).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Ein somit zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel kann auch nicht dadurch im Nachhinein unerheblich werden, dass es bei weiteren Reparaturversuchen oder etwa auf Hinweis des Sachverständigen später doch noch gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (BGH NJW 2009, 508; BGH NJW 2011, 1664; BGH NJW 2011, 2872; BGH NJW 2013, 1365; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1037, 1040).
  • OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08

    Autokauf - Rückabwicklungsangebot kommt Händler teuer zu stehen

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Diese Bestimmungen gelten daher nur für den Fall des Widerrufs eines Vertrages nach § 355 BGB und sind auf den gesetzlichen Rücktritt nicht übertragbar (OLG Koblenz, Urteil vom 18.12.2008 - 6 U 564/08).
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Ein somit zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel kann auch nicht dadurch im Nachhinein unerheblich werden, dass es bei weiteren Reparaturversuchen oder etwa auf Hinweis des Sachverständigen später doch noch gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (BGH NJW 2009, 508; BGH NJW 2011, 1664; BGH NJW 2011, 2872; BGH NJW 2013, 1365; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1037, 1040).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Ein somit zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung erheblicher Mangel kann auch nicht dadurch im Nachhinein unerheblich werden, dass es bei weiteren Reparaturversuchen oder etwa auf Hinweis des Sachverständigen später doch noch gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (BGH NJW 2009, 508; BGH NJW 2011, 1664; BGH NJW 2011, 2872; BGH NJW 2013, 1365; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1037, 1040).
  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Der gegenteiligen Auffassung, auf die sich die Beklagte beruft (OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2005 - 28 U 60/05; OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2010 - 28 U 22/10), folgt die Kammer nicht.
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Auszug aus LG Hagen, 26.08.2015 - 2 O 149/14
    Der gegenteiligen Auffassung, auf die sich die Beklagte beruft (OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2005 - 28 U 60/05; OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2010 - 28 U 22/10), folgt die Kammer nicht.
  • LG Offenburg, 23.06.2020 - 3 O 38/18

    VW-Konzern: Motor EA 288 mit illegalem Thermofenster

    Die Beklagte Ziffer 1 ist deswegen durch das unzureichende Angebot nicht in Annahmeverzug geraten (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 11. Juli 2007 - 6 U 2/07 -, Rn. 42, juris; LG Hagen (Westfalen), Urteil vom 26. August 2015 - 2 O 149/14 -, Rn. 30, juris; Reinking-Eggert, a.a.O. Rn. 1713).
  • LG Koblenz, 30.06.2017 - 15 O 205/16

    Dieselskandal - Kaufvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Dabei sind die Kläger nicht darauf beschränkt nur jenen Teil des Kaufpreises zurückzuverlangen, der den von ihnen bereits an die finanzierende Bank gezahlten Raten entspricht, sondern können den gesamten Kaufpreis zurückverlangen (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 6 U 564/08 -, Rn. 42, juris; LG Hagen (Westfalen), Urteil vom 26. August 2015 - 2 O 149/14 -, Rn. 26, juris).

    Der Beklagten steht die Einrede gemäß §§ 348, 320, 322 BGB zu (LG Hagen (Westfalen), Urteil vom 26. August 2015 - 2 O 149/14 -, Rn. 29, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht