Rechtsprechung
LG Hagen, 26.10.2012 - 3 S 60/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelhafter Kaufsache (hier: Eiseneinschlüsse in den Fliesen als Mangel)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 26.10.2012 - 3 S 60/12
- LG Hagen, 08.11.2012 - 3 S 60/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus LG Hagen, 26.10.2012 - 3 S 60/12
Ein konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254; NJW 2006, 152 f). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Auszug aus LG Hagen, 26.10.2012 - 3 S 60/12
Die Kammer ist nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die Beweiswürdigung des Erstgerichts gebunden, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung - das sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze und allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel des Darstellungs- und Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche - vorgetragen werden (vgl. BGH, VersR 2005, 945). - BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus LG Hagen, 26.10.2012 - 3 S 60/12
Ein konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen (BGHZ 159, 254; NJW 2006, 152 f). - LG Hagen, 18.09.2009 - 8 O 344/08
Begriff der Mangelfreiheit i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB; Anforderungen an eine zur …
Auszug aus LG Hagen, 26.10.2012 - 3 S 60/12
Dieses Ergebnis stimmt überein mit den Ausführungen der hiesigen 8. Zivilkammer in ihrem Urteil vom 18.09.2009 (8 O 344/08) in einem ähnlich gelagerten Fall, die ebenfalls auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Eiseneinschlüsse in den auch hier in Rede stehenden Fliesen Granit Tiger Yellow keinen Mangel darstellen, weil sie bei Natursteinen unvermeidlich vorkommen.