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LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 73/08, 42 Ns 63 Js 993/07 (73/08) |
Zitiervorschläge
LG Hagen, Entscheidung vom 31.10.2008 - 42 Ns 73/08, 42 Ns 63 Js 993/07 (73/08) (https://dejure.org/2008,23599)
LG Hagen, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 42 Ns 73/08, 42 Ns 63 Js 993/07 (73/08) (https://dejure.org/2008,23599)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich eines Blutalkoholgutachtens; Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizisten ohne richterliche Anordnung; Prüfung des Bestehens einer Eilandordnungskompetenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 73/08, 42 Ns 63 Js 993/07 (73/08)
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung; …
Auszug aus LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 73/08
von 1, 1 Promille ergeben hat, dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit, so dass es vorliegend auf eine möglichst tatzeitnahe Blutprobe ankam (vgl. insoweit auch OLG I3, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, in dem eine evidente Dringlichkeit bei Straßenverkehrsdelikten häufig als gegeben angesehen wird). - BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Auszug aus LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 73/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008, 3053 ff, Beschluss vom 28.07.2008) müssen zwar die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf § 81 a Abs. 2 StPO grundsätzlich versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine solche Anordnung treffen. - BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Auszug aus LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 73/08
Ein Verwertungsverbot wird nach der Rechtsprechung des BGH nur bei willkürlicher Annahme von Gefahr in Verzug oder bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers für notwendig erachtet (BGH NJW 2007, 2269, 2271f).