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   LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14   

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https://dejure.org/2014,48771
LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14 (https://dejure.org/2014,48771)
LG Halle, Entscheidung vom 12.11.2014 - 2 S 82/14 (https://dejure.org/2014,48771)
LG Halle, Entscheidung vom 12. November 2014 - 2 S 82/14 (https://dejure.org/2014,48771)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufung der HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse gegen das für den Sachverständigen obsiegende Urteil des AG Halle (Saale) zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Halle/Saale, 27.03.2014 - 93 C 3304/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Bestreiten des Anspruchs nach Leistung von

    Auszug aus LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Landgericht Halle                                                  Verkündet laut Protokoll am: 12.11.2014 Geschäfts-Nr.: 2 S 82/14 93 C 3304/13 Amtsgericht Halle (Saale).

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle(Saale) vom 27.03.2014 -93 C 3304/13- wird zurückgewiesen.

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Der Geschädigte Herr B. durfte den Kläger mit der Schätzung der Schadenshöhe an seinem durch den Unfall beschädigten PKW beauftragen und der Kläger durfte aufgrund der wirksamen Abtretungserklärung vom 24.10.2011 von der Beklagten gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen, die er aus der Rechnung vom 23.11.2011 von der Beklagten verlangt (vgl. BGH Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12 -, VersR 2013, 1544 Rn.26).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Nach der für die Kammer maßgeblichen  Rechtsprechung des  Bundesgerichtshofs  (vgl. Urteil vom 16.10.2003, BGHZ 156, 310 ff) stellt § 1006 BGB den Besitzer nicht nur von der Beweis- sondern auch von der Darlegungslast frei, dass und auf welcher Grundlage er den Besitz des Fahrzeuges erworben hat.
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Er war nicht verpflichtet, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (vgl. BGH Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947).
  • AG Halle/Saale, 29.12.2014 - 99 C 4334/12
    Angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten hätte diese unter Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte vortragen müssen, aus welchen Gründen nunmehr doch Zweifel an der Eigentümerstellung des Geschädigten bestehen sollten" (LG Halle, Urteil vom 12.11.2014, Az. 2 S 82/14, zuvor AG Halle (Saale), Az. 93 C 3304/13).

    Zur Darlegungslast angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 12.11.2014, Az. 2 S 82/14, zuvor AG Halle (Saale), Az. 93 C 3304/13 entschieden.

  • AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 1313/14
    Eine solche Teilzahlung ohne Abgabe weiterer Erklärungen kann zwar nach ständiger Rechtsprechung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, ein pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung der Geschädigten bei überwiegend erfolgter Zahlung der Beklagten muss aber als prozessual unbeachtlich angesehen werden (vgl. LG Halle, Urteil vom 12. November 2014 - 2 S 82/14; LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14, juris).

    Diese BVSK-Ergebnisse müssen jedoch nicht alleinige Grundlage der Bestimmung der Erforderlichkeit sein (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris, Rn. 9; LG Halle, Urteil vom 12.11.2014 - 2 S 82/14).

  • AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 3363/13
    Eine solche Teilzahlung ohne Abgabe weiterer Erklärungen kann zwar nach ständiger Rechtsprechung nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden, ein pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung der Geschädigten bei überwiegend erfolgter Zahlung der Beklagten muss aber als prozessual unbeachtlich angesehen werden (vgl. LG Halle, Urteil vom 12. November 2014 - 2 S 82/14; LG Arnsberg, Urteil vom 03. Juni 2014 - 3 S 58/14, juris).

    Diese BVSK-Ergebnisse müssen jedoch nicht alleinige Grundlage der Bestimmung der Erforderlichkeit sein (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - VI ZR 225/13, juris, Rn. 9; LG Halle, Urteil vom 12.11.2014 - 2 S 82/14).

  • LG Halle, 03.02.2015 - 2 S 63/14
    Wie bereits mit Urteil der Kammer vom 12.112014 zum Az. 2 S 82/14 ausgeführt, ist sie der Auffassung, dass die vom Kläger nunmehr verwendete Abtretungserklärung wirksam ist und insbesondere dem Bestimmtheits- bzw. Bestimmbarkeitserfordernis hinsichtlich der abgetretenen Forderung entspricht.
  • LG Halle, 29.04.2016 - 1 S 312/15
    Angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten muss diese unter Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte vortragen, aus welchen Gründen nunmehr doch Zweifel an der Abtretung der Geschädigten bestehen sollten (vgl. hierzu Landgericht Halle, Urteil vom 12.11.2014, 2 S 82/14).
  • AG Halle/Saale, 12.02.2016 - 99 C 3902/14
    Zudem hatte die Beklagte unstrittig auf der Grundlage der Reparaturkostenrechnung des Autohauses S. bereits den überwiegenden Teil der durch den streitgegenständlichen Verkehrsunfall entstandenen Schäden gegenüber dem Geschädigten reguliert, so dass angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens die Beklagte hätte tatsächliche Anhaltspunkte vortragen müssen, aus welchen Gründen sie nunmehr Zweifel an der Eigentümerstellung des Geschädigten hat (LG Halle, Urteil vom 12.11.2014, Az. 2 S 82/14, zuvor AG Halle (Saale), Az. 93 C 3304/13).
  • LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Wie bereits mit Urteil der Kammer vom 12.11.2014 zum Az. 2 S 82/14 ausgeführt, ist sie der Auffassung, dass die vom Kläger nunmehr verwendeten Abtretungserklärungen wirksam sind und insbesondere dem Bestimmtheits- bzw. Bestimmbarkeitserfordernis hinsichtlich der abgetretenen Forderung entsprechen.
  • AG Halle/Saale, 22.12.2015 - 105 C 3472/13
    Zur Darlegungslast angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 12.11.2014 (Az. 2 S 82/14) entschieden.
  • AG Halle/Saale, 06.11.2015 - 99 C 3766/14
    Zudem hatte die Beklagte mit Abrechnung vom 21.09.2011 bereits den überwiegenden Teil der durch den streitgegenständlichen Verkehrsunfall entstandenen Schäden gegenüber dem Geschädigten reguliert, so dass angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens die Beklagte hätte tatsächliche Anhaltspunkte vortragen müssen, aus welchen Gründen sie nunmehr Zweifel an der Eigentümerstellung des Geschädigten hat (LG Halle, Urteil vom 12.11.2014, Az. 2 S 82/14, zuvor AG Halle (Saale), Az. 93 C 3304/13).
  • AG Halle/Saale, 23.09.2015 - 99 C 1177/14
    Zudem hatte die Beklagte mit Abrechnung vom 18.01.2012 bereits den überwiegenden Teil der durch den streitgegenständlichen Verkehrsunfall entstandenen Schäden gegenüber dem Geschädigten reguliert, so dass angesichts des vorgerichtlichen Regulierungsverhaltens die Beklagte hätte tatsächliche Anhaltspunkte vortragen müssen, aus welchen Gründen sie nunmehr Zweifel an der Eigentümerstellung des Geschädigten hat (LG Halle, Urteil vom 12.11.2014, Az. 2 S 82/14, zuvor AG Halle (Saale), Az. 93 C 3304/13).
  • LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
  • LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
  • AG Halle/Saale, 18.12.2014 - 104 C 3969/13
  • AG Halle/Saale, 18.12.2014 - 104 C 3360/13
  • LG Halle, 09.12.2014 - 2 S 126/14
  • AG Halle/Saale, 16.03.2016 - 106 C 3799/13
  • AG Halle/Saale, 15.01.2016 - 105 C 997/14
  • LG Halle, 16.04.2015 - 2 S 76/14
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