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LG Halle, 15.01.2010 - 5 O 404/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und Kenntnis des Anfechtungsgegners bei Stundungsgewährung einer Steuerschuld durch das Finanzamt - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02
Zur Insolvenzanfechtung
Auszug aus LG Halle, 15.01.2010 - 5 O 404/07
Außerhalb dieser zeitlichen Eingrenzung gilt das zwangsvollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2005, Az. IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143 ff., unter II.2.b)aa)). - BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05
Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch …
Auszug aus LG Halle, 15.01.2010 - 5 O 404/07
Entgegen der von der Streithelferin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 14.01.2010 geäußerten Ansicht widerspricht dieses Ergebnis nicht dem Urteil des BGH vom 06.10.2009, Az. IX ZR 191/05, NJW 2009, 3362 ff. Die Anwendung des § 133 Abs. 1 InsO scheitert im vorliegenden Fall weder daran, dass objektiv keine Rechtshandlung des Schuldners vorgelegen hätte, noch daran, dass der Beklagte nicht gewusst hätte, dass die Zahlung zu einer Gläubigerbenachteiligung führen würde, sondern daran, dass der Beklagte zu Recht darauf vertrauen durfte, dass die Zahlung im Rahmen einer Zwangsverfügung erfolgt ist, welche außerhalb des 3-Monatszeitraums auch bei Verletzung der Interessen der übrigen Gläubiger bestandsfest ist. - BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02
Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Auszug aus LG Halle, 15.01.2010 - 5 O 404/07
Unabhängig davon, ob es sich um eine kongruente oder eine inkongruente Deckung handelt, liegt Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners vor, wenn der Schuldner weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um über Zahlungen an einzelne Gläubiger hinaus alle Gläubiger befriedigen zu können, und er bei der Befriedigung eines Gläubigers folglich in Kauf nimmt, dass die übrigen Gläubiger möglicherweise leer ausgehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2003, Az. IX ZR 169/02, BGHZ 155, 75 ff., unter II.3.c). - BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen
Auszug aus LG Halle, 15.01.2010 - 5 O 404/07
Trifft der Insolvenzschuldner mit seinen Gläubigern Stundungsvereinbarungen, kann dies dazu führen, dass es nicht zur Zahlungsunfähigkeit kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.07.2007, IX ZB 36/07).