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   LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09   

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https://dejure.org/2010,22617
LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09 (https://dejure.org/2010,22617)
LG Halle, Entscheidung vom 15.07.2010 - 4 O 1602/09 (https://dejure.org/2010,22617)
LG Halle, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 4 O 1602/09 (https://dejure.org/2010,22617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt mit slowakischem Doktortitel - "Dr.prav." darf sich nicht "Dr." nennen: Der akademische Grad ist nicht gleichwertig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Führung des Dr-Titels ohne herkunftsweisenden Zusatz unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß bei Führung von im Ausland erworbenem Dr-Titel ohne Herkunftsnachweis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Ein solcher, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitender Vertrauensschutz kann aber bereits grundsätzlich dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die vorherige Rechtslage unklar oder Änderungen abzusehen waren (BVerfGE 30, 367, 387; 45, 142, 174; 50, 177, 193 f.; 76, 256, 350) .

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückwirkung ist ohnehin allein die objektive Vorhersehbarkeit entscheidend (BVerfGE 76, 256, 350).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet insoweit zwischen echter Rückwirkung, als nachträglich änderndem Eingriff in bereits gänzlich abgeschlossene Sachverhalte der Vergangenheit, und der unechten Rückwirkung, die lediglich für die Zukunft Änderungen vorsieht und dabei an Sachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit liegen (BVerfGE 14, 288, 297 f.; 15, 313, 324; 25, 142, 154; 31, 222, 225 f.; 72, 200, 242 ff.; 76, 256, 345 ff.; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Gesetzliche Änderungen in Form der unechten Rückwirkung sind dabei regelmäßig nicht verfassungswidrig, wobei allerdings ein rechtsstaatlicher Vertrauensschutz ergeben kann, dass letzterem der Vortritt dann einzuräumen ist, wenn eine Abwägung ergibt, dass der Vertrauensschutz auf die Sicherheit einer bestehenden Rechtslage aus bestimmten Gründen den Vorrang genießt (BVerfGE 30, 250, 268; 31, 222, 227; 43, 242, 287; 72, 176, 196; 78, 249, 284; 95, 64, 86; 109, 96, 122) .
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Ein solcher, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitender Vertrauensschutz kann aber bereits grundsätzlich dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die vorherige Rechtslage unklar oder Änderungen abzusehen waren (BVerfGE 30, 367, 387; 45, 142, 174; 50, 177, 193 f.; 76, 256, 350) .
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

    Auszug aus LG Halle, 15.07.2010 - 4 O 1602/09
    Ein solcher, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitender Vertrauensschutz kann aber bereits grundsätzlich dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die vorherige Rechtslage unklar oder Änderungen abzusehen waren (BVerfGE 30, 367, 387; 45, 142, 174; 50, 177, 193 f.; 76, 256, 350) .
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • LG Kiel, 18.12.2009 - 14 O 70/09

    Unlauterer Wettbewerb: Führen eines Hochschultitels ohne Hinweis auf dessen

  • VG Arnsberg, 16.04.2009 - 9 L 45/09

    JUDr. oder "doctor práv"

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • OLG Bamberg, 25.05.2011 - 3 U 7/11

    Irreführende Werbung: Führung des "Dr."-Titels durch einen deutschen Rechtsanwalt

    Damit handelt es sich um einen Fall unechter Rückwirkung (ebenso BayVerfGH a. a. O. Rdnr. 45 für eine vergleichbare Fallgestaltung und das vom Beklagten selbst als Anlage B36 selbst vorgelegte Urteil des Landgerichts Halle vom 15.07.2010 - 4 O 1602/09).
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