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   LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11   

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https://dejure.org/2011,37404
LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11 (https://dejure.org/2011,37404)
LG Halle, Entscheidung vom 22.07.2011 - 2 S 35/11 (https://dejure.org/2011,37404)
LG Halle, Entscheidung vom 22. Juli 2011 - 2 S 35/11 (https://dejure.org/2011,37404)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1984 - IX ZR 159/83

    Geltendmachung von Einwendungen gegen Konkursforderungen im Wege der

    Auszug aus LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11
    Auch in einer älteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof schon - allerdings bezogen auf § 145 KO - zur Rechtskraftwirkung eines Schlussverzeichnisses entschieden, dass erst nach vollständiger Befriedigung der festgestellten Forderungen überhaupt eine Vollstreckungsgegenklage Erfolg haben kann, und zwar nur dann, wenn der Verwalter aus irgendwelchen Gründen Zweifel an der Berechtigung der einmal festgestellten Forderung hat (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1984, IX ZR 159/83, Rn. 24, zitiert nach Juris).
  • AG Halle/Saale, 20.01.2011 - 93 C 998/10

    Restschuldbefreiung: Prozessführungsbefugnis des Treuhänders für eine

    Auszug aus LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11
    Auf die Berufung des beklagten L. wird das Urteil des Amtsgerichts H. vom 20. Januar 2011 - Az. 93 C 998/10 - abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 156/07

    Umfang der Bindungswirkung der Tabelleneinträge i.R.e. Abschlagsverteilung für

    Auszug aus LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11
    Allenfalls dann könnte eine Vollstreckungsgegenklage überhaupt Erfolg haben (soweit BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008, IX ZR 156/07, Rn. 14, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.09.2010 - IX ZB 85/10

    Insolvenzverfahren: Rechnungslegungspflicht des Treuhänders nach Ankündigung der

    Auszug aus LG Halle, 22.07.2011 - 2 S 35/11
    Hinzu kommt, dass mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Aufsicht des Insolvenzgerichts endet (BGH, Beschl. v. 30. September 2010, IX ZB 85/10).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 17 U 8/11

    Geltendmachung vermeintlicher Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen

    Hiernach hat der Treuhänder (nur) die Gläubiger von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO zu unterrichten, die abgetretenen Forderungen von den Drittschuldnern einzuziehen und ggf. auch gegen sie gerichtlich geltend zu machen (vgl. Münchener Komm./Ehricke, InsO, § 292, Rn. 19; Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 292, Rn. 24; a. A. LG Halle/Saale, U. vom 22.07.2011, 2 S 35/11), zu verwalten und zu verteilen sowie sonstige Leistungen des Schuldners - solche zur Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders nach § 298 Abs. 1 InsO oder nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 InsO - einzuziehen.

    Eine Zulassung der Revision war nicht geboten, und zwar auch nicht im Hinblick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren IX ZR 116/11 (vorgehend AG Halle/Saale, 93 C 998/10 = LG Halle/Saale, 2 S 35/11).

  • LG Lübeck, 07.07.2022 - 14 S 122/21

    Insolvenzverwalterhaftung: Prozessführung gegen den ehemaligen Insolvenzverwalter

    " (LG Halle, Urteil vom 22. Juli 2011 - 2 S 35/11 -, BeckRS 2011, 19463).
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