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   LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14   

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https://dejure.org/2015,32601
LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14 (https://dejure.org/2015,32601)
LG Halle, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 S 72/14 (https://dejure.org/2015,32601)
LG Halle, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 S 72/14 (https://dejure.org/2015,32601)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungskammer des LG Halle ändert mit Berufungsurteil vom 23.4.2015 - 2 S 72/14 - das Urteil des AG Halle ab und verurteilt die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    Sie war nicht verpflichtet, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob sie den Schaden selbst zu tragen hätte (vgl. BGH Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13  = BGH NJW 2014, 1947 = DS2014, 90).

    Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlich Betrags, als sich in ihr die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles einschließlich der - vor dem Hintergrund der subjektbezogenen Schadensbetrachtung relevanten - beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten niederschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.).

    Zudem verweist das Gericht auf ein aktuelles Urteil des BGH vom 11. Februar 2014 (Az. VI ZR 225/13, zitiert nach juris), in welchem es heißt:.

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    Die erste Abtretungserklärung der Geschädigten B. K. vom 15.10.2010, die den Wortlaut hat: "Zur Sicherung des Anspruchs des oben genanntem Gutachtenbüros auf Bezahlung der Gutachterkosten, trete ich gleichzeitig meinen Schadensersatzanspruch gegen den Unfallgegner und dessen Versicherungsgesellschaft in Höhe der Gutachterkosten an oben genanntes Gutachtenbüro ab." wird in der Formulierung den Bestimmtheitsanforderungen gemäß § 398 BGB unter Beachtung des Urteils des BGH vom 07.06.2011 (VI ZR 260/10) nicht gerecht (vgl. Urteil des Landgerichts Halle vom 06.11.2013 - 2 S 98/13 -).

    Zwar ist es richtig, dass der BGH im Urteil vom 07.06.2011 (Az. VI ZR 260/10, zitiert nach juris) in einem ähnlichen Fall die Klage wegen Unwirksamkeit der Abtretung abgewiesen hat, obwohl auch dort vorprozessual ein Teil der Sachverständigenkosten bereits bezahlt worden war.

  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    So lange für ihn allein als Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung hiervon verlangen, (OLG Naumburg, Urteil vom 20. Januar 2006, Az. 4 U 49/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    Bei der Beauftragung des Klägers als Kfz-Sachverständigen durfte sich die Geschädigte damit begnügen, den ihn in ihrer Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen; sie war nicht verpflichtet, zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigstem Sachverständigen zu betreiben, auch wenn das Risiko, dass sie ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist, beim der Geschädigten liegt (BGH, Urteile vom 23. Januar 2007, a.a.O.; vom 12. Juli 2005, VI ZR 132/04, NJW 2005, 3134 = BGHZ 163, 362, 367 f.).
  • BGH, 09.11.1960 - VIII ZR 222/59

    Kostenverteilung nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e. Zuvielforderung als

    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    Dies hat schon der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9.11.1960 (VIII ZR 222/59) entschieden und ist herrschende Meinung im Schrifttum (z.B. Thomas/ Putzo, ZPO 15. Auflage, § 92 Anm. 1d).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    Der Kläger kann aufgrund der wirksamen Abtretungserklärung vom 16.12.2013 von der Beklagten gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (vgl. BGH Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12 -, VersR 2013, 1544 Rn.26).
  • LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
    Auszug aus LG Halle, 23.04.2015 - 2 S 72/14
    Auch soweit die Beklagte auf die streitgegenständliche Rechnung des Klägers vom 15.10.2010 am 28, 10,2010 eine erste Teilzahlung von 224,- EUR an den Kläger und darüber hinaus am 21.03.2013 eine weitere Zahlung von 296,- EUR geleistet hat, stellen diese Zahlungen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB dar, sondern lediglich ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, nämlich ein tatsächliches Verhaften des Schuldners gegenüber dem (vermeintlichen) Gläubiger, welches zur Verjährungsunterbrechung führt, allerdings ohne weitere Korrespondenz der Parteien nicht auf das Vorliegen eines deklaratorischen Anerkenntnisses im Sinne des § 781 BGB schließen lässt (vgl. Landgericht Halle, Urteil vom 12.11.2014, 2 S 82/14 m.w.N.).
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