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   LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14   

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https://dejure.org/2015,32586
LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14 (https://dejure.org/2015,32586)
LG Halle, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 S 65/14 (https://dejure.org/2015,32586)
LG Halle, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 S 65/14 (https://dejure.org/2015,32586)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Berufungskammer des LG Halle weist Berufungen der HUK-COBURG gegen zusprechende Urteile des AG Halle an der Saale zurück und bestätigt damit, dass die HUK-COBURG rechtswidrig gekürzt hat, mit Urteil vom 26.3.2015 - 2 S 65/14 -.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • AG Halle/Saale, 27.03.2014 - 93 C 3526/13
    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Landgericht Halle                                                              Verkündet laut Protokoll am: Geschäfts-Nr.;                                                                     26.03.2015 2 S 65/14 93 C 3526/13 Amtsgericht Halle (Saale).

    Die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.03.2014 - Az. 93 C 3526/13, Az. 93 C 4150/13 und Az. 93 C 3464/13 - werden zurückgewiesen.

    Mit Beschluss des Landgerichts vom 15.10.2014 sind die dort anhängigen Berufungsverfahren 2 S 65/14 (Az. 93 C 3526/13, 2 S 73/14 (Az. 93 C 4150/13) und 2 S 75/14 (93 C 3464/13) unter Führung des erstgenannten Verfahrens gem. § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

  • AG Halle/Saale, 27.03.2014 - 93 C 4150/13
    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.03.2014 - Az. 93 C 3526/13, Az. 93 C 4150/13 und Az. 93 C 3464/13 - werden zurückgewiesen.

    Mit Beschluss des Landgerichts vom 15.10.2014 sind die dort anhängigen Berufungsverfahren 2 S 65/14 (Az. 93 C 3526/13, 2 S 73/14 (Az. 93 C 4150/13) und 2 S 75/14 (93 C 3464/13) unter Führung des erstgenannten Verfahrens gem. § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

  • AG Halle/Saale, 27.03.2014 - 93 C 3464/13
    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Die Berufungen der Beklagten gegen die Urteile des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.03.2014 - Az. 93 C 3526/13, Az. 93 C 4150/13 und Az. 93 C 3464/13 - werden zurückgewiesen.

    Mit Beschluss des Landgerichts vom 15.10.2014 sind die dort anhängigen Berufungsverfahren 2 S 65/14 (Az. 93 C 3526/13, 2 S 73/14 (Az. 93 C 4150/13) und 2 S 75/14 (93 C 3464/13) unter Führung des erstgenannten Verfahrens gem. § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Ein Anerkenntnis im Sinne von § 212 BGB bewirkt, dass die für den Anspruch maßgebende gesetzliche oder vertragliche Verjährungsfrist im Ganzen und zwar mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag neu zu laufen beginnt (BGH NJW 1998, 2972), so dass insoweit am 09.04.2013 erneut die regelmäßige Verjährung zu laufen begann und damit die Offenlegung der nun wirksamen Abtretungserklärung erst Anfang 2014 noch innerhalb der Verjährungsfrist war.
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Nach der für die Kammer maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 16.10.2003, BGHZ 156, 310 ff.) stellt § 1006 BGB den Besitzer nicht nur von der Beweis- sondern auch von der Darlegungslast dazu frei, dass und auf welcher Grundlage er den Besitz des Fahrzeuges erworben hat.
  • BGH, 09.12.2011 - V ZR 131/11

    Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung: Schuldnerzurechnung von Zahlungen des

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruches unzweifelhaft ergibt und der Schuldner muss sein Wissen, zu etwas verpflichtet zu sein, klar zum Ausdruck bringen (BGH, Beschl. v. 23.08.2012, Az. VII ZR 155/10; BGH, Urteil v. 09.12.2011, Az. V ZR 131/11).
  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruches unzweifelhaft ergibt und der Schuldner muss sein Wissen, zu etwas verpflichtet zu sein, klar zum Ausdruck bringen (BGH, Beschl. v. 23.08.2012, Az. VII ZR 155/10; BGH, Urteil v. 09.12.2011, Az. V ZR 131/11).
  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 9 U 238/12

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Eigentums als Voraussetzung eines

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Der von der Beklagten für ihre Argumentation herangezogene Beschluss des OLG Hamm v. 01.02.2013 (Az. 9 U 238/12) ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da in dem dortigen Rechtsstreit der Besitz des Zedenten im Unfallzeitpunkt streitig war.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Die Geschädigten durften den Kläger mit der Schätzung der Schadenshöhe an ihren durch den Unfall beschädigten PKW beauftragen und der Kläger durfte aufgrund der wirksamen Abtretungserklärungen von der Beklagten gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB öen Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen, die er aus den jeweiligen Rechnungen von der Beklagten verlangt (vgl. BGH, Urteil v. 15.10.2013, Az. VI ZR 471/12; VersR 2013, 1544, Rdnr. 26).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Halle, 26.03.2015 - 2 S 65/14
    Sie waren nicht verpflichtet, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob sie den Schaden selbst zu tragen hätten (vgl. BGH, Urteile v. 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13 und v. 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

  • LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 2 S 75.14

    Duldungsverfügung; Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung; Rücknahme

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