Rechtsprechung
LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 555b Nr 5 BGB, § 555b Nr 6 BGB, § 555c Abs 4 BGB, § 555d Abs 2 BGB
Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermieterseitige Rauchmelder-Installation trotz mieterseitig vorhandener Rauchmelder
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter muss Installation von Rauchwarnmeldern dulden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anbringung von Rauchwarnmeldern in der Mietwohnung
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Rauchmelder: Mieter muss deren Einbau dulden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Rauchmelder: Installation durch Vermieter trotz installierter Mietergeräte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter kann Einbau neuer funkgewarteter Rauchwarnmelder im Wohnzimmer nicht verbieten - Bereits erfolgter Einbau von Rauchwarnmeldern durch Mieter unerheblich
Besprechungen u.ä. (3)
- bau-blawg.de (Entscheidungsbesprechung)
Rauchwarnmelder - muss Mieter Einbau dulden und Kosten tragen?
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Rauchwarnmelder - muss Mieter Einbau dulden und Kosten tragen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieter muss Einbau von Rauchwarnmeldern dulden! (IMR 2015, 53)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 28.01.2014 - 97 C 2551/13
- LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
- BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 216/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- AG Halle/Saale, 28.01.2014 - 97 C 2551/13
Wohnraummiete in Sachsen-Anhalt: Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern in …
Auszug aus LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Halle (Saale) vom 28.01.2014 zur Geschäftsnummer 97 C 2551/13 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des am 28.01.2014 verkündeten Urteils des Amtsgerichtes Halle (Saale) zum Aktenzeichen 97 C 2551/13 die Klage abzuweisen.
- AG Lübeck, 05.11.2007 - 21 C 1668/07
Kostentragung für Rauchmelderwartung
Auszug aus LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Bei der (zukünftig erfolgenden) Anbringung von Rauchwarnmeldern handelt es sich nämlich um duldungspflichtige Maßnahmen nach §§ 555 b Nr. 5 und 6 BGB (vgl. auch § 554 Abs. 2 BGB a. F.) als maßgeblichem Sicherheitszuwachs (vgl. z. B. AG Lübeck NZM 2008, 929 m. w. N.), die noch aufgrund des unstreitig geringfügigen Eingriffes unter Bagatellmaßnahmen nach § 555 c Abs. 4 BGB (ebenso: § 554 Abs. 3 S. 3 BGB a. F.) fallen und deshalb keiner Modernisierungsankündigung bedürfen. - LG Hannover, 10.11.2010 - 1 S 24/10
Auszug aus LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Jedenfalls ist der Mieter umgekehrt keinesfalls der Normadressat der Vorschrift, da er lediglich die Nutzungsberechtigung an einer der Vorschriften entsprechenden Wohnung hat, zumal die Brandmelder nicht mitvermietet waren und nicht ursprünglich bereits zur Mietsache gehörten (vgl. auch LG Hannover, 10.11.2010, 1 S 24/10, zitiert nach juris). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Die Revision war im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht zuzulassen, da jedenfalls gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Rechtssache insoweit grundsätzliche Bedeutung besitzt, als es sich um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Zahl von Fällen noch bis mindestens Ende 2015 zu erwarten ist (vgl. nur BGHZ 151, 221, NJW 2003, 65 und 2319) und noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliegt. - BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus LG Halle, 30.06.2014 - 3 S 11/14
Die Revision war im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht zuzulassen, da jedenfalls gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO die Rechtssache insoweit grundsätzliche Bedeutung besitzt, als es sich um eine klärungsbedürftige Frage handelt, deren Auftreten in einer unbestimmten Zahl von Fällen noch bis mindestens Ende 2015 zu erwarten ist (vgl. nur BGHZ 151, 221, NJW 2003, 65 und 2319) und noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliegt.
- AG Tübingen, 05.06.2015 - 2 C 1095/14
Rauchwarnmelder: Mieter muss vom Vermieter beabsichtigte Installation dulden!
Mit dem LG Hannover (Urteil vom 09.12.2010, 1 S 24/10) und dem LG Halle (Urteil vom 30.06.2014, 3 S 11/14) ist das Gericht der Auffassung, dass der Mieter/die Beklagte trotz ggf. erfolgter Eigeninstallation von Rauchwarnmeldern dazu verpflichtet ist/bleibt die vom Vermieter/der Klägerin beabsichtigte einheitliche Ausstattung sämtlicher Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu dulden, um dieser die Erfüllung ihrer gesteigerten Schutzpflichten zu ermöglichen.