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   LG Hamburg, 01.02.2016 - 331 O 381/14   

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https://dejure.org/2016,65491
LG Hamburg, 01.02.2016 - 331 O 381/14 (https://dejure.org/2016,65491)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2016 - 331 O 381/14 (https://dejure.org/2016,65491)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 331 O 381/14 (https://dejure.org/2016,65491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Anspruch auf Entschädigungsleistung aus der Kfz.-Kaskoversicherung, Nachweis des Vorliegens eines Versicherungsfalls

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde

    Auszug aus LG Hamburg, 01.02.2016 - 331 O 381/14
    Es muss deshalb zum Nachweis des Versicherungsfalles ausreichen, wenn ein äußeres Bild vorliegt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die unstreitigen oder bewiesenen Schäden am Fahrzeug auf ein mut- oder böswilliges Verhalten Dritter zurückzuführen sind (OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1996, 880).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ausreichend, um die "Indizwirkung" des äußeren Bildes soweit abzuschwächen, dass von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für eine Fremdeinwirkung nicht mehr gesprochen werden kann (OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1996, S. 880).

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus LG Hamburg, 01.02.2016 - 331 O 381/14
    Wenn feststeht, dass mut- und böswillige Handlungen von Unberechtigten (betriebsfremden Personen) vorliegen, trägt der Versicherer die Beweislast, dass die Schäden nicht auf Handlungen von Unberechtigten beruhen (vgl. BGH Versicherungsrecht 1997, 1095).
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