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LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03 |
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Voraussetzungen einer kapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03
- OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 193/05
- OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88
Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH
Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03
Ferner behauptet der Beklagte, dass die Schuldnerin jedenfalls spätestens ab dem 01.01.2001 im Sinne der Rechtsprechung (BGH NJW 1990, 516) einer Gebrauchsüberlassung nicht würdig bzw. kreditunwürdig gewesen sei.Wenn die Beurteilung einer Gebrauchsüberlassung als kapitalersetzende Leistung in Rede steht, ist für die Frage nach dem Beginn der Krise darauf abzustellen, ob der Gesellschafter der Gesellschaft einen Anlagegegenstand zu einem Zeitpunkt zur Nutzung überlässt, als dies ein vernünftig handelnder Dritter, der sich an den üblichen Bonitätskriterien des betreffenden Markts orientiert, nicht mehr getan und die Gesellschaft von dritter Seite auch kein Investitionsdarlehen mehr erhalten hätte, mit dem sie den betreffenden Gegenstand selbst hätte erwerben und bezahlen können (BGH NJW 1990, 516 ff/518).
- BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98
Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung an einem mit einem Grundpfandrecht …
Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 577 ff und NJW-RR 2000, 925 ff) endet diese Undurchsetzbarkeit der Mietzinsforderung in jedem Fall mit dem Wirksamwerden der Beschlagnahme des Kino-Grundstücks in entsprechender Anwendung der §§ 146 ff ZVG, 1123 und 1124 Abs. 2 BGB. - BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96
Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung
Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 577 ff und NJW-RR 2000, 925 ff) endet diese Undurchsetzbarkeit der Mietzinsforderung in jedem Fall mit dem Wirksamwerden der Beschlagnahme des Kino-Grundstücks in entsprechender Anwendung der §§ 146 ff ZVG, 1123 und 1124 Abs. 2 BGB. - BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem …
Auszug aus LG Hamburg, 01.04.2005 - 318 O 283/03
Dem Gericht ist bewusst, dass in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt NJW 2001, 1490 ff) vielfach eine über Minderheitenbeteiligung hinaus gehende "maßgebliche Beteiligung" verlangt wird.
- OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 193/05
Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Maßnahme; …
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