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LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 71/18 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 71/18
- OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 150/18
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 09.05.2019 - 3 U 150/18
Telefontarif für junge Leute - Irreführende Preiswerbung mit Sternchenhinweis für …
Unter Abänderung des am 01.08.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 416 HKO 71/18, wird der Antragsgegnerin untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern im Internet für den Abschluss von Mobilfunkverträgen mit einer monatlichen Grundgebühr zu werben, ohne dabei klar und deutlich auf die Bedingungen der Inanspruchnahme hinzuweisen, wenn dies geschieht wie in Anlage 1 dargestellt;.Unter Abänderung des am 01.08.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 416 HKO 71/18, wird der Antragsgegnerin untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern im Internet für den Abschluss von Mobilfunkverträgen mit einer monatlichen Grundgebühr zu werben, ohne dabei klar und deutlich auf die Bedingungen der Inanspruchnahme hinzuweisen, wenn dies geschieht wie in Anlage 1 i.V.m. Anlage 2 dargestellt.