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   LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10   

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LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10 (https://dejure.org/2011,1015)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.09.2011 - 327 O 607/10 (https://dejure.org/2011,1015)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. September 2011 - 327 O 607/10 (https://dejure.org/2011,1015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Haftung des Betreibers eines Online-Reiseportals für negative Hotelbewertungen

  • rabüro.de

    Betreiber eines Hotelbuchungsportal haftet für Richtigkeit der eingestellten Tatsachenbehauptungen

  • RA Kotz

    Hotelbewertungen - Haftung für fremde Bewertungen im Katalog

Kurzfassungen/Presse (21)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG
    Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für falsche Tatsachenbehauptung eines Portalnutzers

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet über Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet über Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unwahre Tatsachenbehauptungen im Hotelbewertungsportal

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisebuchungsportal mit Bewertungsbereich und negative Hotelbewertungen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Reisebuchungsportalen müssen herabsetzende Tatsachen in Hotelbewertungen über Mitbewerber beweisen können

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Reisebuchungsportalen müssen herabsetzende Tatsachen in Hotelbewertungen über Mitbewerber beweisen können

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Hotelbewertungsportal haftet für geschäftsschädigende Äußerungen auf Onlineauftritt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Reisebuchungsportal mit Bewertungsbereich haftet für Richtigkeit negativer Hotelbewertungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reisebuchungsportal haftet für falsche negative Bewertungen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für falsche Einträge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch unwahre Tatsachenbehauptungen Dritter auf Hotelbewertungsportal

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Reisebuchungsportals für negative Bewertungen von Portalnutzern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Reisebuchungsportal mit Bewertungsfunktion haftet für die Richtigkeit von negativen Hotelbewertungen

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Reisebuchungsportals für negative Bewertungen von Portalnutzern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Reisebuchungsportals haftet für unwahre Hotelbewertungen Dritter auf Portal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Negativ-Bewertung: Wann haftet der Portal-Betreiber?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Reisebuchungsportal haftet für die Richtigkeit von negativen Hotelbewertungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Unterlassungsanspruch einer Hotelbetreiberin erfolgreich - Ein Meinungsportal und ein Online-Reisebüro von der gleichen Betreiberin können nicht klar voneinander getrennt werden

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 936
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Berlin, 21.10.2010 - 52 O 229/10

    Hotelbewertungen im Internet müssen vom Betreiber des Bewertungsportals nicht

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Publizieren fremder Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen geschäftliche Handlungen im Sinne des § 2 Nr. 1 UWG dar, jedenfalls dann, wenn das Bewertungsportal lediglich Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist (entgegen KG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2010, 52 O 229/10).

    Sie verweist auf die Verfahren vor dem LG Hamburg (Az. 312 O 429/09) und dem LG Berlin (Az. 52 O 229/10) sowie auf die Berichterstattung hierüber in der Presse (Spiegel-Artikel v. 11.10.2010, Anlage B1).

    Es liegt auf der Hand, dass die Übernachtungsleistungen der Klägerin durch die Übernachtungsleistungen, die die Beklagte vermittelt, substituierbar sind (so auch LG Berlin, Urt. v. 21.10.2010 - Az. 52 O 229/10, Anlage B9, S. 11).

    Die Handlungsqualität kann daher dem Verhalten der Beklagten nicht abgesprochen werden (aA KG Berlin, Beschl. v. 21.10.2010 - Az. 52 O 229/10, Anlage B14).

    Diese Attraktivität der Bewertungsfunktion strahlt ohne weiteres auf das entgeltliche Angebot der Vermittlung und Durchführung von Hotelbuchungen aus und zieht die Internetnutzer verstärkt auf die Seite der Beklagten (so auch LG Berlin, Urt. v. 21.10.2010 - Az. 52 O 229/10, Anlage B9, S. 11).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    58 aa) Eine Haftungsprivilegierung aus § 10 TMG greift zugunsten der Beklagten nicht ein; denn eine solche findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei ... zitiert nach juris, Tz. 20; BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH, Urt. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06 = WRP 2007, 795, zitiert nach juris, Tz. 7; Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 = GRUR 2007, 708, zitiert nach juris, Tz. 19 - Internet-Versteigerung II).

    In § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG wird dementsprechend ausdrücklich klargestellt, dass Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt bleiben (BGH, Urt v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Die vom BGH - in Abkehr von der wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung - entwickelte wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht betrifft die Haftung für ausschließlich fremde Rechtsverletzungen (vgl. (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, zitiert nach juris, Tz. 21).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 149/07 - Sondernewsletter, zitiert nach juris, Tz. 52).
  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    60 (1) Den Betreibern rein-kommunikativer Internetforen oder Nachrichtenforen ist zugute zu halten, dass das Betreiben eines solchen Internetforums unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit steht (vgl. nur Hans. OLG Urt. v. 22.08.2006 - 7 U 50/06, zitiert nach juris, Tz. 17).
  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 4 U 87/07

    Wettbewerbsverletzung durch private Blogs

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    Derjenige aber, der als Mitbewerber einen anderen Mitbewerber beispielsweise durch eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil herabsetzt, wird strenger beurteilt als derjenige, der nicht Mitbewerber ist (vgl. zum UWG 2004 OLG Hamm, Urt. v. 23.10.2007 - 4 U 87/07, zitiert nach juris, Tz. 5, betreffend "Erfahrungsberichte" über die Geschäftspraktiken eines Unternehmens in einem Internet-Blog).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    Daran ist nichts verwerflich; die von der Beklagten für Meinungsäußerungsportale ins Feld geführte Rechtsprechung, etwa die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über ein Lehrerbewertungsportal (Urt. v. 23.06.2009 - VI ZR 196/08 - www.spickmich.de), kann allerdings für einen solchen Fall nicht in Anspruch genommen werden, betrifft sie doch ausschließlich Bewertungs- und Meinungsäußerungsportale für rein informative und nichtgewerbliche Zwecke und außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses stehend.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    58 aa) Eine Haftungsprivilegierung aus § 10 TMG greift zugunsten der Beklagten nicht ein; denn eine solche findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei ... zitiert nach juris, Tz. 20; BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH, Urt. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06 = WRP 2007, 795, zitiert nach juris, Tz. 7; Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 = GRUR 2007, 708, zitiert nach juris, Tz. 19 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    58 aa) Eine Haftungsprivilegierung aus § 10 TMG greift zugunsten der Beklagten nicht ein; denn eine solche findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei ... zitiert nach juris, Tz. 20; BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH, Urt. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06 = WRP 2007, 795, zitiert nach juris, Tz. 7; Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 = GRUR 2007, 708, zitiert nach juris, Tz. 19 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    58 aa) Eine Haftungsprivilegierung aus § 10 TMG greift zugunsten der Beklagten nicht ein; denn eine solche findet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2007 - I ZR 18/04 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei ... zitiert nach juris, Tz. 20; BGHZ 158, 236, 246 ff. - Internet-Versteigerung I; BGH, Urt. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06 = WRP 2007, 795, zitiert nach juris, Tz. 7; Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 35/04 = GRUR 2007, 708, zitiert nach juris, Tz. 19 - Internet-Versteigerung II).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10
    Es ist also keineswegs ausgeschlossen, dass ein und dieselbe Handlung gleichzeitig dem Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs dient (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Auflg. 2011, § 2 Rdnr. 51) - was im Übrigen schon nach der alten Rechtslage anerkannt war (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.1986 - I ZR 13/84 = GRUR 1986, 812, 813 - Gastrokritiker).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    b) Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass das Vorhalten eines Portals mit Hotelbewertungen auf einer Internetseite, unter der auch die Dienstleistungen eines Reisebüros angeboten werden, eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG darstellt und die Parteien Mitbewerber im Sinne der § 8 Abs. 3 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG sind (im Ergebnis ebenso LG Hamburg, WRP 2012, 94, 95 ff.; Schilling, GRUR-Prax 2012, 105, 106; Vonhoff, MMR 2012, 571, 572; aA Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 4.8 Rn. 8/10, § 6 Rn. 75, § 8 Rn. 135a).

    Jedoch ist bei einer Würdigung sämtlicher Umstände aus Sicht eines verständigen Internetnutzers die Annahme fernliegend, die Beklagte wolle sich die beanstandeten Äußerungen zu Eigen machen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, MMR 2014, 203, 204; LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 27 O 536/09, juris Rn. 42; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 4.8 Rn. 8/14a, § 8 Rn. 115a; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 8.9a; aA LG Hamburg, WRP 2012, 94, 96 f.; Vonhoff, MMR 2012, 571, 572).

  • OLG Hamburg, 30.06.2016 - 5 U 58/13

    Abgewohntes Hotel - Wettbewerbsverstoß im Internet: Löschungsanspruch eines

    "Jedoch ist bei einer Würdigung sämtlicher Umstände aus Sicht eines verständigen Internetnutzers die Annahme fernliegend, die Beklagte wolle sich die beanstandeten Äußerungen zu Eigen machen (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart, MMR 2014, 203, 204; LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 27 O 536/09, juris Rn. 42; Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 4.8 Rn. 8/14a, § 8 Rn. 115a; Köhler in Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 8.9a; aA LG Hamburg, WRP 2012, 94, 96 f.; Vonhoff, MMR 2012, 571, 572).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Gegen eine geschäftliche Handlung spricht es insbesondere, wenn ein Unternehmen mit einer Äußerung vorrangig einen im Allgemeininteresse liegenden Zweck verfolgt, mag sie sich auch zugunsten eines fremden Unternehmens auswirken (Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 2 Rn. 56; LG Hamburg, Urteil vom 1.9. 2011 - 327 O 607/10 - ZUM 2011, 936, 940).
  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11

    Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem

    Eine Auslegung nationalen Rechts, die im Ergebnis dazu führen würde, eine solche Pflicht zu statuieren oder vorauszusetzen, ist deshalb richtlinienwidrig und damit unzulässig (vgl. Spindler/Schuster/Hoffmann a.a.O., § 7, Rdn. 30; a. A. wohl: LG Hamburg ZUM 2011, 936).
  • LG Hamburg, 18.02.2016 - 327 O 399/15

    Wettbewerbsverstoß: Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses bei unterschiedlichen

    Die daraus folgende Beweislast für die Richtigkeit geschäftsschädigender Tatsachen im Wettbewerbsverhältnis hat der Verbreitende und damit der Beklagte zu tragen (vgl. Urteil der Kammer vom 01.09.2011 - Az. 327 O 607/10 - ZUM 2011, 936 ff.).
  • LG Hamburg, 25.07.2013 - 327 O 94/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei der Bewerbung der Ausgabe von Presseausweisen

    Seit der UWG-Reform von 2008, die der Umsetzung der UGP-Richtlinie diente, ist daher nur mehr ein "objektiver Zusammenhang" erforderlich (vgl. Urteil der Kammer, Az. 327 O 607/10 = ZUM 2011, 936, 939 - holidaycheck m.w.N.).
  • LG Hamburg, 13.06.2013 - 327 O 307/12

    Zulässigkeit und Begründetheit des der Abmahnung zugrunde liegenden

    Die daraus folgende Beweislast für die Richtigkeit geschäftsschädigender Tatsachen im Wettbewerbsverhältnis hat der Verbreitende und damit der Beklagte zu tragen (vgl. Urteil der Kammer vom 01.09.2011 - Az. 327 O 607/10 - ZUM 2011, 936 ff.).
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