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   LG Hamburg, 02.01.2017 - 326 T 149/16   

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https://dejure.org/2017,1170
LG Hamburg, 02.01.2017 - 326 T 149/16 (https://dejure.org/2017,1170)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.01.2017 - 326 T 149/16 (https://dejure.org/2017,1170)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 326 T 149/16 (https://dejure.org/2017,1170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 34 Abs 1 InsO, § 305 Abs 1 Nr 1 InsO, § 305 Abs 3 InsO
    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Mitteilung über die Rücknahmefiktion bei Nichterfüllung erfüllbarer Auflagen; vorzeitige Erteilung einer Scheiternsbescheinigung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Überprüfung der sog. "Scheiternsbescheinigung" durch das Insolvenzgericht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11

    Anwaltszwang im Verfahren der sofortigen Beschwerde bzw. der Anhörungsrüge nach

    Auszug aus LG Hamburg, 02.01.2017 - 326 T 149/16
    Nach zutreffender Ansicht gibt es im Insolvenzverfahren keine "außerordentliche Beschwerde" (LG Göttingen vom 3.7.2015, ZInsO 2015, 60), da durch die Schaffung der Anhörungsrüge diese nicht mehr notwendig sei (BGH vom 10.2.2011, NJW-RR 2011, 640).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 195/08

    Unanfechtbarkeit einer Rücknahmefiktion i.R.e. Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Hamburg, 02.01.2017 - 326 T 149/16
    Denn die Rücknahmefiktion ist unanfechtbar, wenn das Gericht dem Schuldner erfüllbare Auflagen macht (BGH vom 22.10.2009, ZInsO 2009, 2262; bestätigend BGH v. 10.2.2011, JurionRS 2011, 10807).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 43/08

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über die fiktive

    Auszug aus LG Hamburg, 02.01.2017 - 326 T 149/16
    Denn die Rücknahmefiktion ist unanfechtbar, wenn das Gericht dem Schuldner erfüllbare Auflagen macht (BGH vom 22.10.2009, ZInsO 2009, 2262; bestätigend BGH v. 10.2.2011, JurionRS 2011, 10807).
  • AG Hannover, 30.10.2017 - 908 IK 820/17

    Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

    1) Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 02.01.2017 entschieden, dass keine wirksame Bescheinigung vorliegt, wenn bei einem außergerichtlichen Plan innerhalb von 6 Tagen das Scheitern bescheinigt wird (LG Hamburg, Beschl. v. 02.01.2017 - 326 T 149/16, ZInsO 2017, 239).
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