Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 249 BGB, § 253 BGB, § 278 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 831 BGB
Arzthaftung: Verwendung von Misoprostol zur Einleitung einer Zwillingsgeburt; Pflicht zur Aufklärung über die fehlende arzneimittelrechtliche Zulassung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13
- OLG Hamburg, 29.12.2016 - 1 U 152/16
- BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13
Der Behandler muss in einem solchen Fall darauf hinweisen, dass derzeit unbekannte Risiken nicht auszuschließen sind, um den Patienten in die Lage zu versetzen, für sich sorgfältig abzuwägen, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit bekannten Risiken behandeln lassen möchte oder nach der neuen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren (…BGH a. a. O.; vgl. auch BGHZ 168, 103).Eine Unterrichtung über alternative Behandlungsmöglichkeiten ist geboten, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen verbunden sind oder zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen können (BGHZ 102, 17; BGH VersR 2006, 1073 OLG Karlsruhe MedR 2003, 229).
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13
Eine Unterrichtung über alternative Behandlungsmöglichkeiten ist geboten, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen verbunden sind oder zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen können (BGHZ 102, 17; BGH VersR 2006, 1073 OLG Karlsruhe MedR 2003, 229). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05
Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst …
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13
Vielmehr ist der Patient über den Charakter als Off-Label-Use dann zu informieren, wenn eine neue und noch nicht allgemein eingeführte Behandlung mit einem neuen, noch nicht zugelassenen Medikament mit ungeklärten Risiken durchgeführt werden soll (BGHZ 172, 1). - OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 4/00
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13
Eine Unterrichtung über alternative Behandlungsmöglichkeiten ist geboten, wenn für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die mit wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen verbunden sind oder zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen können (BGHZ 102, 17; BGH VersR 2006, 1073 OLG Karlsruhe MedR 2003, 229). - BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2016 - 323 O 154/13
Eine Aufklärung über die Alternative einer operativen Beendigung der Geburt ist erst dann geboten, wenn im Falle einer vaginalen Entbindung für Mutter oder Kind ernst zu nehmende Gefahren drohen und daher gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen (BGH NJW 2004, 3703).
- LG Berlin, 02.07.2020 - 6 O 425/12
Umfang der Aufklärungspflicht über den Off-Label-Use eines Medikaments
Diese Grundsätze müssen auch die Anwendung von Cytotec bei der Geburtseinleitung gelten, obwohl Cytotec seit Jahrzehnten in deutschen Kliniken zur Geburtseinleitung angewandt wird (anders LG Hamburg, Urteil vom 02. Juni 2016 - 323 O 154/13 -, Rn. 78, juris).