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   LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16   

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https://dejure.org/2017,24492
LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16 (https://dejure.org/2017,24492)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2017 - 324 O 381/16 (https://dejure.org/2017,24492)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 324 O 381/16 (https://dejure.org/2017,24492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Geldentschädigung bei unwahrer Todesnachricht auf der Titelseite einer Zeitschrift

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meedia.de (Pressebericht, 02.06.2017)

    "Er ist nicht mehr unter uns": Funke muss Michael Schumacher 100.000 Euro zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2017, 546
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH NJW 2014, 2029, 2033 m.w.N. BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20.03.2012., Az VI ZR 123/11, juris Rz. 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az VI ZR 211/12, AfP 2014, S. 135 ff (140)).

    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, juris Rz. 38 m.w.N.).

    Die Geldentschädigung findet ihre sachliche Berechtigung auch an dem Gedanken, dass das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (BGH AfP 2014, 135, juris-Rn. 38 m.w.N.).".

    Die Kammer hat auch berücksichtigt, dass die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreichen darf, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, juris Rz. 77 m.w.N.).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH NJW 2014, 2029, 2033 m.w.N. BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20.03.2012., Az VI ZR 123/11, juris Rz. 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az VI ZR 211/12, AfP 2014, S. 135 ff (140)).

    Im Rahmen der Geldentschädigung ist insoweit zwar nicht auf eine besondere Hartnäckigkeit abzustellen, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, da dieser Gedanke für das Bildnisrecht und die darin liegenden Besonderheiten bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts entwickelt wurde (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 -, juris Rz. 13) und sich insoweit nicht ohne weiteres auf Textberichterstattungen übertragen lässt.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Im vorliegenden Fall kommt es darauf letztlich ohnehin nicht an, da es um Details seines Gesundheitszustandes geht, " ... die einfach - wie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (NJW 2008, 39, 44) - nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    " (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 272/06 -, juris Rz. 20).
  • OLG Hamburg, 17.01.2017 - 7 U 32/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schmerzensgeldanspruch eines Komapatienten wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat insoweit bezogen auf den Kläger folgendes ausgeführt (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 17.01.2017, Az. 7 U 32/15, Seite 9 m.w.N.):.
  • LG Hamburg, 13.03.2015 - 324 O 640/14

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Soweit die Kammer (in anderer Sache, 324 O 640/14) die Auffassung vertrete, die Berichterstattung sei " geeignet ", " Reaktionen des sozialen Umfelds eines Betroffenen auszulösen, die dieser, auch wenn die Wahrnehmbarkeit der ihnen verletzenden Berichterstattung eingeschränkt ist, durchaus als belastend empfinden kann ", sei dies durch den Sachvortrag nicht belegt.
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Sie greift damit in erheblichem Maße in dessen Privatsphäre ein, zu der grundsätzlich auch Angaben über den Gesundheitszustand eines Menschen gehören (BGH, Urteil vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15 -, juris Rz. 9 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH NJW 2014, 2029, 2033 m.w.N. BGH NJW 1996, 985, 986 m.w.N.; BGH, Urteil vom 20.03.2012., Az VI ZR 123/11, juris Rz. 15 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17.12.2013, Az VI ZR 211/12, AfP 2014, S. 135 ff (140)).
  • LG Lübeck, 07.02.2017 - 3 O 51/16

    Zusammenspiel von funktionalem Leistungsbegriff und konkreter Ausschreibung:

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16
    Der Kläger beantragte noch vor der Veröffentlichung der in Rede stehenden Ausgabe am 13.02.2016 bereits am 12.02.2016 beim Landgericht Frankfurt am Main wegen der Äußerung "M. S. "Er ist nicht mehr unter uns"" eine einstweilige Verfügung, die am selben Tage unter dem Aktenzeichen 2/3 O 51/16 erlassen wurde.
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