Rechtsprechung
LG Hamburg, 03.02.2016 - 302 O 365/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 249 BGB, § 906 Abs 2 S 2 BGB, § 287 Abs 1 ZPO
Schadensersatzanspruch: Ersatz des merkantilen Minderwertes eines Altbaus in exponierte Lage bei vollständiger Beseitigung von Gebäuderissen - ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein merkantiler Minderwert bei vollständiger Schadensbeseitigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes eines Altbaus in exponierter Lage bei vollständiger Beseitigung von Gebäuderissen - Keine verringerte Verwertbarkeit des Grundstücks
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein merkantiler Minderwert bei vollständiger Schadensbeseitigung! (IBR 2016, 1084)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10
Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach …
Auszug aus LG Hamburg, 03.02.2016 - 302 O 365/14
Ein merkantiler Minderwert liegt vor, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben (BGH Urteil vom 06.12.2012,Az: VII ZR 84/10, zitiert nach juris). - BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09
Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen
Auszug aus LG Hamburg, 03.02.2016 - 302 O 365/14
Dies setzt einen bestimmten Tatbestand voraus, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (vgl. BGH zum Anscheinsbeweis, Urteil vom 19.01.2010, Az: VI ZR 33/09, zitiert nach juris). - BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83
Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von …
Auszug aus LG Hamburg, 03.02.2016 - 302 O 365/14
Der verschuldensunabhängige nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB besteht nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig dann, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die zwar rechtswidrig sind und deshalb nicht geduldet werden müssen, der betroffene Eigentümer jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert ist, solche Störungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB zu unterbinden, und die dadurch entstehenden Nachteile das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1984, Az.V ZR 54/83, zitiert nach juris).
- KG, 21.11.2016 - 20 U 109/14
Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen …
114 Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 24.8.16 (Bl. 66 - 68 Bd. III d.A.) auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 3.2.16 - 302 O 365/14 -) hingewiesen, in welcher das Vorliegen eines merkantilen Minderwerts im Hinblick auf die Relation zwischen Schadensbeseitigungskosten und Verkehrswert verneint wurde.