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   LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10   

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https://dejure.org/2011,7473
LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10 (https://dejure.org/2011,7473)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2011 - 312 O 334/10 (https://dejure.org/2011,7473)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 312 O 334/10 (https://dejure.org/2011,7473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 1 UKlaG, § 307 Abs 1 BGB, § 6 PAngV
    Zulässigkeit der Verwendung von Ratenzahlungsklauseln ohne Ausweis des effektiven Jahreszinses in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Landgericht Hamburg verlangt Angabe des effektiven Jahreszinssatzes für Ratenzuschläge

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen - Angabe des effektiven Jahreszinssatzes für Ratenzuschläge ist Pflicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Versicherungen müssen effektiven Jahreszinssatz für Ratenzuschläge angeben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Regelung bei Ratenzahlung von Versicherungsbeiträgen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahlen Versicherungsnehmer ihre Beiträge in Raten müssen sie über die dadurch entstehenden Kosten informiert werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Angabepflicht des effektiven Jahreszinses bei Ratenzahlungszuschlägen von Lebensversicherungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen müssen effektiven Jahreszinssatz für Ratenzuschläge angeben

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen müssen Angaben zum effektiven Jahreszinssatz für Ratenzuschläge enthalten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Versicherer muss Effektivzins nennen

  • vzhh.de (Pressemeldung)

    Ratenzuschlag bei Versicherungen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Angabepflicht des effektiven Jahreszinses bei Ratenzahlungszuschlägen von Lebensversicherungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsbedingungen: Effektiven Jahreszinssatzes für Ratenzuschläge muss ausgewiesen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Der Unwirksamkeit nach den §§ 307-309 BGB steht es im Rahmen des § 1 UKlaG gleich, wenn sich die Unwirksamkeit bereits nach anderen Vorschriften, zum Beispiel aus den §§ 134, 138 BGB oder aus zwingendem Recht ergibt (BGH NJW 1983, 1320, 1322), sofern diese zumindest die gleiche Schutzrichtung wie die §§ 307 ff. BGB aufweisen ( Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 1 UKlaG Rn. 4; aA zB Grüneberg in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 307 Rn. 29).

    Sie würde dem Zweck widersprechen, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizuhalten (BGH NJW 1983, 1320, 1322; BGH NJW 1322, 1326; Micklitz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 5 UKlaG Rn. 21, jew. mwN).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr., BGH NJW 2001, 2014, 2016; BGH NJW-RR 1993, 1049 mwN; BGH NJW 1987, 1931, 1935).

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2001, 2014, 2016 und NJW 2001, 2012, 2013).

  • LG Stuttgart, 26.04.2011 - 20 O 211/10

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Zuschlag

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Sie benachteiligen den Verbraucher unangemessen, weil er ohne Nennung der Zuschläge die wesentlichen Rechte und Pflichten des Angebotes nicht erkennen und seine Marktchancen nicht wahrnehmen kann (vgl. zum Folgenden LG Stuttgart, Urt. v. 26.04.2011 - 20 O 211/10, Anlage K 8).

    Eine Umstellungs- bzw. Aufbrauchfrist war der Beklagten hingegen nicht zu gewähren (vgl. auch LG Stuttgart, Urt. v. 26.04.2011 - 20 O 211/10, Anl. K 8, Urteilsumdruck S. 18).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (st. Rspr.; BGH GRUR 2003, 971, 972 mwN; Völker in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, Einf. PAngV, Rn. 1).

    Es kommt deshalb darauf an, ob die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne Weiteres zulässt (BGH GRUR 2003, 971, 972 - Telefonischer Auskunftsdienst ).

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Zahlungsaufschub liegt vor, wenn die vereinbarte Fälligkeit der vom Verbraucher geschuldeten Zahlung abweichend vom dispositiven Recht gegen Entgelt hinausgeschoben wird, um dem Verbraucher die Zahlung des vereinbarten Preises zu erleichtern (BGH NJW 2006, 904, 906; Weidenkaff in: Palandt, BGB, 70. Aufl., Vorbem. § 506, Rn. 3).

    Insoweit besteht kein Unterschied zum im § 506 Abs. 1 BGB geregelten Zahlungsaufschub, der vorliegt, wenn die vereinbarte Fälligkeit der vom Verbraucher geschuldeten Zahlung abweichend vom dispositiven Recht gegen Entgelt hinausgeschoben wird, um dem Verbraucher die Zahlung des vereinbarten Preises zu erleichtern (BGH NJW 2006, 904, 906; Weidenkaff in: Palandt, BGB, 70. Aufl., Vorbem. § 506, Rn. 3).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2001, 2014, 2016 und NJW 2001, 2012, 2013).
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Der Begriff des Anbietens iSd § 1 Abs. 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote iSd § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins ; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring ; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Der Begriff des Anbietens iSd § 1 Abs. 1 PAngV umfasst nicht nur Vertragsangebote iSd § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305 f. - Effektiver Jahreszins ; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring ; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Es darf dabei nicht jede Erklärung, mit der sich ein Unternehmer zwecks Verkaufs seiner Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als "Anbieten" verstanden werden, da sonst für eine Werbung ohne Preisangabe kein Raum wäre (BGH GRUR 1983, 661, 662 - Sie sparen DM 4000,- ).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2011 - 312 O 334/10
    Damit verbleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr., BGH NJW 2001, 2014, 2016; BGH NJW-RR 1993, 1049 mwN; BGH NJW 1987, 1931, 1935).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 177/93

    Voraussetzung der Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer

  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Es sei davon auszugehen, dass die zu zahlende Versicherungsprämie auf der Basis vorschüssiger Jahresbeiträge kalkuliert werde mit der Folge, dass bei unterjähriger Zahlungsweise mit Beitragszuschlägen gearbeitet werde (LG Bamberg, Urteil vom 8. Februar 2006 - 2 O 764/04; LG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2011 - 312 O 389/10, juris Rn. 63-74; LG Düsseldorf, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 12 O 193/10, juris Rn. 37-47; LG Hamburg, Urteil vom 3. Mai 2011 - 212 O 334/10, VuR 2011, 269, 270; MünchKomm-BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 1 VerbrKrG Rn. 70; v. Westphalen in v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 168; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB [2004] § 499 Rn. 9 und [2012] § 506 Rn. 8; Bülow in Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht 7. Aufl. § 506 Rn. 41; Palandt/Weidenkaff, 72. Aufl. Vor § 506 Rn. 3).
  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 97/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.05.2011, Az. 312 O 334/10, abgeändert.
  • OLG Köln, 31.05.2011 - 20 U 11/11

    Widerrufsrecht hinsichtlich eines Versicherungsvertrages

    Soweit das Landgericht Hamburg, worauf sich der Kläger beruft, in einem Urteil vom 03.05.2011, Az.: 312 O 334/10 im Falle unterjährig zu zahlender Versicherungsprämien das Bestehen eines auf §§ 495, 499 a.F., 355, 346 BGB gestützten Widerrufsrechts angenommen hat, hat es seine Rechtsauffassung maßgeblich mit einer vertraglichen Fälligkeitsregelung begründet.
  • OLG Bamberg, 10.11.2011 - 1 U 37/11

    Lebensversicherungsvertrag: Vereinbarung einer unterjährigen Prämienzahlung als

    Die derzeit wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur geht dahin, dass ein entgeltlicher Zahlungsaufschub nicht vorliegt (vgl. dazu OLG Stuttgart, VersR 2011, S. 786 ff.; Urteil vom 23.12.2010 - 7 U 187/10 - juris; OLG Köln, ZfS 2011, S. 509 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.04.2011, Anl. BE 1; aus der landgerichtlichen Rspr. z.B. LG Bamberg, VersR 2011, S. 1251 f.; aus der Lit.: Looschelders, VersR 2010, S. 977 ff.; Hadding, VersR 2010, S. 697 ff.; Erman/Saenger, BGB, 12. Aufl. 2008, § 499 Rn. 20: "Anwendung erscheint gekünstelt"; a.A. Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, 2004, § 499 Rn. 9; MünchKomm-BGB/Schürnbrand, 5. Aufl. 2008, § 499 Rn. 10; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl. 2011, Vorbem v § 506 Rn. 3; LG Hamburg, Urteil vom 03.05.2011 - 312 O 334/10 - juris Rn. 54 ff.).
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