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   LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07   

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https://dejure.org/2013,78433
LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07 (https://dejure.org/2013,78433)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2013 - 324 O 1192/07 (https://dejure.org/2013,78433)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 324 O 1192/07 (https://dejure.org/2013,78433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 104 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung von Äußerungen in unterschiedlichen Berichterstattungen gegen einen Verletzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war (vgl. BGH, NJW 2012, 2813).

    Aus der oben aufgeführten Entscheidung des BGH (NJW 2012, 2813) ergibt sich, dass maßgeblich die konkrete Tätigkeit ist und nicht, ob es sich um Spezialmaterie handelt (vgl. auch Gerold/Schmidt-Mayer, RVG, 20. Auflage, § 14 Rn 16).

  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Hierfür ist es ohne Belang, ob an verschiedenen Tagen "Aufträge" erteilt wurden (vgl. BGH, NJW 2011, 3167).
  • BGH, 17.10.2012 - IV ZR 202/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Beklagte ihre Berichterstattung insgesamt als rechtmäßig verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2012 Az. IV ZR 202/10, juris Absatz-Nr. 29).
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Eine vorangegangene, rechtswidrige Beeinträchtigung begründet in der Regel eine tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr (BGH NJW 1998, 1391, 1391).
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Beim Geldentschädigungsanspruch steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund, außerdem dient der Anspruch der Prävention; eine Gewinnabschöpfung findet nicht statt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az.: VI ZR 332/94, Juris, Abs. 13).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Unerheblich ist es, ob die Klägerin die geltend gemachten Gebühren ihren Prozessvertretern bereits erstattet hat, denn ein ursprünglich (lediglich) bestehender Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Verletzer - wie vorliegend - die Ersatzleistung endgültig und ernsthaft ablehnt (vgl. dazu: BGH, NJW 2004, 1868, 1868 f., NJW-RR 1990, 970, 971).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    An den Nachweise, dass die durch die rechtswidrige Veröffentlichung indizierte Wiederholungsgefahr weggefallen ist, sind strenge Anforderungen zu stellen, sie kann grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden (BGH GRUR 1997, 379, 380).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 16/89

    Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Unerheblich ist es, ob die Klägerin die geltend gemachten Gebühren ihren Prozessvertretern bereits erstattet hat, denn ein ursprünglich (lediglich) bestehender Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Geldanspruch um, wenn der Verletzer - wie vorliegend - die Ersatzleistung endgültig und ernsthaft ablehnt (vgl. dazu: BGH, NJW 2004, 1868, 1868 f., NJW-RR 1990, 970, 971).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Derartige Spekulationen sind ebenso wie die Verbreitung eines ungesicherten Gerüchts - insbesondere wenn es wie hier die Privatsphäre des Betroffenen berührt - schlechthin unzulässig, sofern daran nicht ausnahmsweise ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht (BGH AfP 1988, 34).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1192/07
    Bei der Gesamtabwägung aller Umstände muss ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung bestehen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1995, Az.: VI ZR 223/94, Juris, Abs. 11).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

  • BGH, 11.01.2011 - VI ZR 64/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Dieselbe Angelegenheit bei Vertretung mehrerer durch

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

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