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   LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16   

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LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16 (https://dejure.org/2017,20195)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2017 - 318 S 48/16 (https://dejure.org/2017,20195)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 318 S 48/16 (https://dejure.org/2017,20195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 2 InsO, § 49 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 S 1 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Zahlung von Wohngeld an eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen insolventen Schuldner; Wissenszurechnung über drohende Zahlungsunfähigkeit; Schlussfolgerung der Zahlungseinstellung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Vorsatzanfechtung von Wohngeldzahlungen des Schuldners an eine WEG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Die Beklagte muss sich in diesem Fall das im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit erlangte Wissen ihrer WEG-Verwalterin analog § 166 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014, Az. III ZR 436/12, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Ein Absonderungsrecht hätte allein an der beschlagnahmten Wohnung der Schuldnerin entstehen können (BGH, Urteil vom 21.07.2011, Az. IX ZR 120/10, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Haben im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs bestanden, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr beglichen worden sind, ist regelmäßig von einer Zahlungseinstellung auszugehen (BGH, Urteil vom 12.10.2006, Az. IX ZR 228/03, zitiert nach juris, Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.05.2015, Az. IX ZR 95/14, Rn. 11, zitiert nach juris) gegeben, wenn dieser bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat.
  • OLG Hamburg, 25.02.2011 - 4 U 116/09

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Vermieters von der drohenden

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Dem folgend sei das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 25.02.2011 (ZInsO 2011, S. 1066) zutreffend davon ausgegangen, dass der Umstand einer gewerblichen oder unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners keinen hinreichenden sicheren Schluss auf die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners zulasse, wenn es sich bei dem Anfechtungsgegner nicht um einen institutionellen Gläubiger handele (dort: Gewerberaumvermieter) und für ihn weder aus Art und Höhe der bedienten Forderung (dort: Gewerbemiete), noch aus etwaigen Kenntnissen des Gläubigers vom Zuschnitt des Gewerbebetriebes des Schuldners oder aus den sonstigen Gesamtumständen erkennbar gewesen sei, dass der Schuldner weitere Gläubiger habe, deren Forderung einen potenziell zur Überforderung führenden Umfang hätten.
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Ein wesentliches Indiz in der gebotenen Gesamtwürdigung, das auf eine Zahlungseinstellung hindeutet, stellt zudem die eigene Erklärungen des Schuldners dar, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können (BGH, Urteil vom 30.04.2015, Az. IX ZR 149/14, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 235/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Versicherungsmakler als

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Mithin ist der Anfechtungsgegner regelmäßig über den Benachteiligungsvorsatz im Bilde (BGH, Urteil vom 29.10.2011, Az. IX ZR 202/10; vom 25. April 2013, Az. IX ZR 235/12).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (zumindest drohende) Zahlungsunfähigkeit folgt (BGH, Urteil vom 10.01.2013, Az. IX ZR 13/12).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 202/10

    Insolvenzanfechtung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter: Vorsätzliche

    Auszug aus LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16
    Mithin ist der Anfechtungsgegner regelmäßig über den Benachteiligungsvorsatz im Bilde (BGH, Urteil vom 29.10.2011, Az. IX ZR 202/10; vom 25. April 2013, Az. IX ZR 235/12).
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