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   LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12   

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LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12 (https://dejure.org/2013,32796)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.2013 - 330 O 67/12 (https://dejure.org/2013,32796)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 330 O 67/12 (https://dejure.org/2013,32796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 280 Abs 1 BGB, § 311 BGB, § 611 BGB
    Kapitalanlagerecht: Falschberatung durch einen Anlageberater hinsichtlich einer fondsgebundenen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Unerheblich ist, ob sich der Anlageinteressent an den Berater wendet oder die Initiative vom Berater ausgeht, wenn die sich anschließenden Verhandlungen eine konkrete Anlageentscheidung zum Gegenstand haben (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93 = BGHZ 123, 126 ff., "Bond I", s. auch BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, jeweils zit. nach Juris).

    Die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGHZ 123, 126, 128 f.).

  • LG Bonn, 30.12.2011 - 3 O 196/11

    Stillschweigender Vertragsschluss eines Anlageberatervertrages bei Kenntnis der

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Im Übrigen stellt eine fondsgebundene Rentenversicherung zumindest dann, wenn die Auswahl der eingebundenen Fonds nach den Vertragsbedingungen nicht dem Versicherer überlassen bleibt, sondern der Anleger - wie hier - mitbestimmen kann, indem er eine Fondsauswahl treffen kann, materiell ein Kapitalanlageprodukt dar (vgl. LG Bonn, Urteil vom 30.12.2011, 3 O 196/11, Rn. 39).
  • BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11

    Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 164/11, Rn. 53, und IV ZR 271/10, Rn. 20; Beschluss vom IV ZR 71/11, 26.09.2012, Rn. 26) stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, wenn gegenüber der Renditeerwartung die Versicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung ist.
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 164/11, Rn. 53, und IV ZR 271/10, Rn. 20; Beschluss vom IV ZR 71/11, 26.09.2012, Rn. 26) stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, wenn gegenüber der Renditeerwartung die Versicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung ist.
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Zwar kann es als Mittel der Aufklärung genügen, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Prospekt über die Kapitalanlagen überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.07.2007, III ZR 145/06, Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 271/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 11.07.2012, IV ZR 164/11, Rn. 53, und IV ZR 271/10, Rn. 20; Beschluss vom IV ZR 71/11, 26.09.2012, Rn. 26) stellt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft dar, wenn gegenüber der Renditeerwartung die Versicherung des Todesfallrisikos von untergeordneter Bedeutung ist.
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Dabei trifft ihn generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (BGH, Urteil vom 08.07.2010, III ZR 249/09, Rz. 28).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Unerheblich ist, ob sich der Anlageinteressent an den Berater wendet oder die Initiative vom Berater ausgeht, wenn die sich anschließenden Verhandlungen eine konkrete Anlageentscheidung zum Gegenstand haben (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93 = BGHZ 123, 126 ff., "Bond I", s. auch BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, jeweils zit. nach Juris).
  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Hamburg, 03.06.2013 - 330 O 67/12
    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (vgl. nur BGH, Urteil vom 27.09.2011, XI ZR 182/10 m. w. N.).
  • LG Bonn, 14.09.2016 - 9 O 526/15

    Versicherungsmakler, Zurechnung

    Der Vollständigkeit halber weist die Kammer an dieser Stelle darauf hin, dass wohl einzelne Gerichte meinen, dass jegliche Vermittlung einer kapitalbildenden Lebensversicherung die Anwendung des Anlageberatungsrechts rechtfertige (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 03.06.2013, 330 O 67/12).
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